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Bebauungsplan Nr. 4640 für ein Möbel- und Einrichtungshaus zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg

Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg

05.05.2017

Der BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung.

Grundsatzposition

Die beplante Fläche ist trotz ihrer bevorzugten Lage an einer Einfallstraße mit nahezu ungehindertem Autobahnanschluss aus Sicht des BUND Naturschutz zumindest im östlichen Teilbereich gewerblich nur ungenügend genutzt. Gewerbe mit hoher, zwingend Pkw-gebundener Kundenfrequenz wären hier bevorzugt anzusiedeln.

Eine Aufwertung der Bebauung ist daher nicht grundsätzlich abzulehnen. Die erhebliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens bedingt aber eine kritische Betrachtung der Maßnahme. Dazu kommt die erhebliche Konkurrenzwirkung für den innerstädtischen Handel, da sich das Angebotssortiment bei Weitem nicht auf Möbel beschränkt. Eine Unterversorgung mit Einrichtungshäusern im Ballungsraum kann der BUND Naturschutz nicht erkennen. Es ist daher von einer Verlagerung des Verkehrs und des Kaufverhaltens auszugehen.

Die Planung hat drastische nachteilige Folgen in vielen Bereichen. Sie hat, wie im Umweltbericht erwähnt, erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut „Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt“.

Situation Reichswald/Regensburger Straße

Die Regensburger Straße verläuft zwischen der Autobahn und dem geplanten Einrichtungshaus praktisch vollständig im Reichswald. Sie hat bereits jetzt aufgrund der Verkehrsbelastung eine erhebliche zerschneidende und verlärmende Wirkung für die angrenzenden Waldgebiete. Eine positive Naherholungsnutzung ist parallel zur Straße großflächig kaum möglich.

Eine Querung der Regensburger Straße vom südlichen Radweg in den ausgedehnten Reichswald im Norden ist bereits heute nur extrem schwer möglich. Hier spielen nicht nur hohe Geschwindigkeit und Kfz-Menge eine Rolle. Fehlende Anknüpfungspunkte im Wegesystem und mangelnde Querungshilfen (Ampeln) reduzieren den Radweg nahezu auf eine reine Verbindungsfunktion Langwasser/Altenfurt/Fischbach-Zentrum.

Bei einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens muss die Durchgängigkeit der Regensburger Straße für den Rad- und Fußverkehr dringend verbessert werden. Der BUND Naturschutz schlägt dazu folgende Maßnahmen vor:

  1. Bau/Ausbau einer Fuß- und Radwegeverbindung von der Einmündung Breslauer Straße nach Osten, die an das Forstwegesystem anknüpft, welches in Fischbach ca. auf Höhe der Straße „Am Hartgraben“ endet. Direkt an der Ampel Breslauer Straße fehlt östlich ein Stück Weg bis zur Einmündung des Forstwegs. Dies könnte ohne Waldverlust realisiert werden.
  2. Zusätzliche Querung auf Höhe der Freileitungstrasse westlich der Einmündung Breslauer Straße über einen Fußgänger- und Fahrradtunnel. Dies ist aufgrund der Lage unter der Freileitung ohne Waldverlust möglich. So wird eine wichtige Direktverbindung Richtung Holzweiher – Schmausenbuck geschaffen.
  3. Zusätzliche Querung auf Höhe des geplanten Einrichtungshauses über einen Fuß- und Radfahrertunnel mit Anknüpfung an das vorhandene Forstwegesystem in Richtung Russenwiese.
  4. Eingriffe in den Reichswald/Bannwald zur Verbesserung der Pkw-Verkehrsführung lehnt der BUND Naturschutz ab.

Verkehrserschließung

Die extrem breite Angebotspalette spricht gezielt auch Kunden an, die nicht zwingend zum Transport auf ein Kfz angewiesen sind. Selbst die mögliche ÖPNV-Anbindung des Einrichtungshauses über eine Verlängerung der Buslinie 44 ist aus Sicht des BUND Naturschutz ungenügend, zumal diese aufgrund der Randlage im städtischen Liniensystem nicht optimal vernetzt ist. Die Bahnhöfe der benachbarten S-Bahn-Strecke sind für die unmittelbare Erreichbarkeit nicht relevant. Der BUND Naturschutz geht davon aus, dass ÖPNV-gebundener Innenstadthandel hier weitgehend durch Privat-Kfz ersetzt würde. Dies ist abzulehnen und das Sortiment entsprechend zu beschränken.

Vielmehr könnte die Verkehrserschließung deutlich verbessert werden. Die Einrichtung einer Carsharing-Station speziell für sperrige Güter sei hier nur als eines von vielen Beispielen zu nennen.

Flächenverbrauch und Versiegelung

Das vorgesehene Baugelände ist in der Vornutzung nahezu komplett versiegelt. Es ist darauf zu achten, dass die noch nicht versiegelten Flächen erhalten werden. Im Sinne eines möglichst geringen Flächenverbrauchs ist eine Bebauung mit drei bis vier Ebenen anzustreben. Dies dient besonders einer flächensparenden Bebauung in der Stadt Nürnberg.

Eine extensive Dachbegrünung ist zwingend vorzusehen. Gleiches gilt für die Begrünung der ebenerdigen Parkplätze. Maßnahmen über die Stellplatzsatzung hinaus sind zu begrüßen, aber auch im Umfang klar darzustellen und verbindlich festzulegen. Eine „Sollregelung“ ist ungenügend. 

Die Erhaltung des vorhandenen Waldstreifens zur Regensburger Straße begrüßt der BUND Naturschutz. Die Verkehrserschließung muss ausschließlich über die bestehende Zufahrt realisiert werden. Eine ggf. notwendige Verbreiterung durch die Anlage zusätzlicher Einfädelspuren sollte in bereits waldfreien Bereichen erfolgen. Den Verlust an Waldfläche am östlichen Waldrand durch die Überbauung mit einer Stützmauer sieht der BUND Naturschutz kritisch. Der erwähnte Ausgleich des Waldverlusts erfolgt nicht im näheren Umfeld. Daher ist er sowohl naturschutzfachlich als auch stadtökologisch fragwürdig. 

Anpassung an den Klimawandel

Das künftig sehr intensiv genutzte Gelände wird sich mit einer großen Baumasse und ausgedehnten Parkplatzflächen zu einer Wärmeinsel entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in der Umgebung große Wohnbauvorhaben geplant sind. Aus diesem Grund sollten das Bauwerk und die großen Außenanlagen intensiv begrünt werden. Dazu ist es aus Sicht des BUND Naturschutz notwendig, pro vier Parkplätze die Pflanzung eines großkronigen Laubbaums vorzusehen. Die Stellplätze sollten außerdem mit einem wasserdurchlässigen Belag versehen werden. Dieser sollte zu mindestens 50% aus Schotterrasen bestehen. Rasengittersteine können sich sehr stark aufheizen und lassen im Sommer den Rasen verbrennen. Das Niederschlagswasser der Dachflächen sollte dem Grundwasser zugeführt werden oder in Zisternen gesammelt werden. Damit könnten die Bäume und die Schotterrasenflächen bewässert werden.

Dachflächen, die nicht begrünt werden, sollten für Solaranlagen genutzt werden, sowohl zur Warmwasseraufbereitung als auch als Fotovoltaikanlage zur Stromversorgung.   

Artenschutz

Auf der beplanten Fläche sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten zahlreicher Vogelarten nachgewiesen worden. Durchzuführende Gehölzentfernungen müssen deshalb außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, also in der Zeit von Oktober bis Februar. Zum Schutz für die nachgewiesenen Gebäudebrüter Haussperling und Hausrotschwanz sollten die Abrissarbeiten auch außerhalb der Brutzeit erfolgen. Für die zerstörten Brutquartiere müssen ausreichend Nistkästen in der unmittelbaren Umgebung installiert werden. Dies sollte bereits vor den Abrissarbeiten erfolgen.

Bei den nachgewiesenen auf der Fläche jagenden Fledermausarten handelt es sich bei der Zwerg- und der Mückenfledermaus um Arten, die ihre Quartiere häufig an Gebäuden haben. Die Einschätzung, dass die Kartierungen keine Hinweise auf Gebäudequartiere erbracht haben, ist aufgrund der Größe der Gebäude und der nicht leichten Erfassbarkeit der Quartiere als kritisch zu betrachten. Eine Kontrolle der Gebäude vor dem Abriss sollte auf jeden Fall durchgeführt werden. Auch wenn Fledermauskästen nicht immer sofort gut angenommen werden, wäre die Anbringung mehrerer Kästen am neuen Gebäude eine unterstützende Maßnahme.

Sowohl der Waldrand im Osten des Geländes als auch die südlich gelegenen Bahngleise stellen potenzielle Lebensräume der Zauneidechse dar. Es ist darauf zu achten, dass ab der Zeit der Nutzungsaufgabe ein mögliches  Einwandern der Zauneidechse verhindert wird.

Während aller durchzuführenden Arbeiten ist auf jeden Fall eine ökologische Baubegleitung erforderlich.

Generelle Einschätzung

Den Eingriff als unerheblich für Klima, Boden und Landschaft darzustellen, hält der BUND Naturschutz für nicht akzeptabel. Vielmehr sind wir der Meinung, dass sich deutliche Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben. Deshalb muss die klimatische Situation bei solchen Vorhaben, z.B. durch Entsiegelung, Begrünung und Schaffung von Schattenbereichen, aktiv verbessert werden.

Vollkommen missachtet wird die Summationswirkung von Baumaßnahmen im näheren Umfeld. Dazu gehört insbesondere die Rodung des Waldes im Zuge der Bebauung „August-Meier-Heim“ und die Bebauung des Geländes an der Poststraße mit zusammen wohl um die 200.000 Quadratmeter Waldverlust und Induktion entsprechender Verkehrsströme!