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Geplantes Naturschutzgebiet „Pegnitztal Ost“

Auslegungsverfahren gemäß Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG; Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg

25.10.2017

Der BUND Naturschutz (BN) bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der BN begrüßt die Unterschutzstellung der wertvollen und stark bedrohten Lebensräume im Gebiet des östlichen Pegnitztals. Bereits im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wurde ein großer Bereich des östlichen Pegnitztals als „landesweit bedeutsamer Lebensraum“ erfasst. Zahlreiche überregional und regional bedeutsame Biotopflächen wurden ebenfalls kartiert. Die aktuelle Stadtbiotopkartierung hat die hohe Wertigkeit bestätigt.

Die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 „Pegnitztal Ost“ und als Natura-2000-Gebiet allein ist nicht ausreichend. Insbesondere Teilflächen, die zentrale Lebensräume der SandAchse Franken darstellen, wurden in den letzten Jahrzehnten schwer geschädigt. Eine dauerhafte Nutzung der bedeutenden Flachlandmähwiesen ist ebenfalls nur im Rahmen einer NSG-Ausweisung vorstellbar.

Die Abgrenzung des Gebiets kann nun eine dauerhafte Sicherung und Erhaltung der gefährdeten Lebensraumtypen gewährleisten und zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten wesentlich beitragen. Mit der Abgrenzung besteht daher aus Sicht des BUND Naturschutz Nürnberg Einverständnis.