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Stellungnahme des BN Nürnberg zum Neubau der Konzerthalle im Luitpoldhain

Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)

29.01.2020

Der BUND Naturschutz nimmt zu diesem Vorhaben wie folgt Stellung.

Grundsatzposition

Der Luitpoldhain hat enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt. Seine stadtklimatische Funktion zur Frischluft- und Kaltluftproduktion für die benachbarten Wohngebiete ist erheblich. Der z.T. über 200 Jahre alte Baumbestand mit mehreren Naturdenkmälern spielt eine große Rolle für die urbane Biodiversität. Eine auch nur teilweise Zerstörung der Parkanlage ist also in keiner Form ersetzbar.
Der vorgelegte Bebauungsplan hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung. Eine Kompensation dieser Nachteile kann wegen der baulichen Maßnahme auf dem geplanten Gelände nicht erfolgen.
Der wertvolle Baumbestand des Baugebietes wird komplett im Westen und Norden bis zur Straße bzw. zum Rad- und Fußweg gerodet, es sind keinerlei Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des Baukörpers vorgesehen und die Vorflächen werden komplett versiegelt.

Der BUND Naturschutz lehnt den vorgelegten Bebauungsplan und den Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle wegen des massiven Eingriffs in eine innerstädtisch Parkanlage grundsätzlich ab.

Insbesondere kritisiert der BUND Naturschutz:

Verschlechterung der stadtklimatischen Situation

Die Höhe der Baukörper behindert einen Frischlufttransport in die benachbarten Stadtteile. Mit der großflächigen Fällung von Bäumen wird eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert. Nürnberg ist als Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen. Die Überhitzung von Stadtteilen in heißen Sommern wird zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für die Bewohner. Bei Temperaturen von 40° C wird Arbeit und alltägliches Leben dort stark eingeschränkt.

Verschlechterung der lufthygienischen Situation

Die Rodung wertvollen Baumbestandes (Filterwirkung) zusammen mit einer starken Pkw-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch den Baukörper verschlechtert die lufthygienische Situation im Umfeld bedenklich. Die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub wird für die umliegenden Stadtteile ansteigen.

Verschlechterung der Erholungswirkung

Der Luitpoldhain ist in fußläufiger Entfernung für Gleißhammer und etliche Teile der Nürnberger Südstadt. Er hat als großflächige Parkanlage enorme Bedeutung für die Naherholung, da er auch Freiflächen ohne größere Verkehrsbelastung bietet. Die Zerstörung der Parkanlage für das Konzerthaus schränkt die Erholungswirkung gerade im siedlungsnahen Umfeld ein. Die Baumaßnahme entwertet den Park für einen langen Zeitraum über Lärm und Baustellenverkehr.
Gerade die Südstadt hat mit dem Bevölkerungswachstum viele Grünstrukturen verloren, wie der BN nachweisen konnte. Wer ohne absolut zwingenden Bedarf weitere Parkflächen im Umfeld zerstört, verstärkt den Grünflächenmangel hier nochmals dramatisch.

Vernichtung wertvoller Lebensräume

Der alte Baumbestand insbesondere mit Eichen ist unverzichtbarer Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Kleintiere. Wichtige Strukturen, wie Höhlen, Risse und Spalten, können nicht ersetzt werden. Nachgepflanzte Bäume bilden diese Biotopelemente erst nach vielen Generationen. Nistkästen sind oft nur unzureichende Alternativquartiere. Kleintiere, wie der vom Aussterben bedrohte Eremitenkäfer, sind auf das Totholz alter Bäume angewiesen. Die Rodung des Baumbestandes stellt daher einen unersetzlichen Verlust dar.

Sollte der Eingriff dennoch realisiert werden, bringt der BUND Naturschutz folgende Anregungen und Bedenken vor:

Alternatives Verkehrskonzept

Das Areal ist zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschlossen. Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre Erschließung des Geländes über Privat-Pkw jedoch nur unzureichend kompensieren.
Zwar fallen im Westen Parkplätze weg. Die hohe Anzahl ebenerdiger Parkplätze im Osten entspricht jedoch in keinster Weise den Forderungen nach einer zukunftsgerechten Mobilität und dem weitgehenden Verzicht auf private Kfz im urbanen Umfeld. Gute Parkmöglichkeiten wirken als Konkurrenz zum öffentlichen Personennahverkehr.
Ebenerdige Parkplätze können aus Sicht des BUND Naturschutz entfallen. Im Umfeld sind genügend Parkplätze vorhanden (Bundesagentur für Arbeit, Volksfestgelände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden können. Freiwerdende Flächen können für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden.
Die Verbindung An der Ehrenhalle/Schultheißallee trennt im Osten einen größeren Teil des Parks ab. Dieses Areal ist für Parkbesucher daher nur sehr eingeschränkt nutzbar und könnte aus Sicht des BN deutlich frequentierter sein. Nach Meinung des BN ist die Straße für die Verkehrserschließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die aktuelle Sperrung zeigt. Die Straße ist einschließlich der Parkplätze rückzubauen. Für Besucher sind an den Straßenbahngleisen mehrere gesicherte Übergänge zu schaffen.
Die Parkplätze an der Bayernstraße (Stellplatz für Palazzo) sind ebenfalls ein erheblicher Fremdkörper in der Parkanlage und vernichten wertvolle Ruhezonen für die Besucher. Sie können aus Sicht des BN entfallen.
Für Fahrradfahrer sind Abstellmöglichkeiten im Baukörper ohne Neuversiegelung vorzusehen. Zusätzlich sind Abstellmöglichkeiten im Gebäudeesemble in der Nähe der Eingänge vorzusehen.

Mangelhafter Ausgleich

Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen sind in keiner Weise geeignet, den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten zu kompensieren.
84 zu entfernenden Bäumen stehen nur 70 Neupflanzungen gegenüber.  Der BUND Naturschutz fordert daher mindestens eine Verdoppelung der nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten Stadtteilen.

Der Luitpoldhain bietet zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) sind aus Sicht des BUND Naturschutz weitgehend unnötig. Der Parkplatz an der Bayernstraße (innerhalb des Luitpoldhains) ist hierfür sehr gut geeignet. Hier kann großflächig entsiegelt und neuer Gehölzbestand gepflanzt werden. Parkplätze sind auf dem Volksfestgelände ausreichend vorhanden.
Im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle ist eine komplett versiegelte Fläche, die weder zum historischen Gebäudekomplex gehört noch als Rad- oder Fußweg genutzt wird. Diese Fläche an der Ehrenhalle sollte entsiegelt werden.
Die Minigolfanlage ist seit etlichen Jahren außer Betrieb und verfällt zusehends. Das Areal ist für Besucher nicht nutzbar und stellt eine Barriere in der Parkanlage dar. Die Anlage ist zu beseitigen. Freie Standorte sind mit Gehölzen zu begrünen.
Die Kartbahn/Verkehrsübungsbereich stellt aus Sicht des BUND Naturschutz ebenfalls eine zweckfremde Nutzung für die naturnahe Parkanlage dar und ist in einem hohen Maß mit Bodenversiegelung verbunden. Aus Sicht des BN sollte die Nutzung ebenfalls aufgegeben werden. Der Standort ist gut geeignet, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.

Ungenügende saP

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) weist eine Reihe schwerwiegender fachlicher Mängel auf, die korrigiert werden müssen. Zudem wurde sie leider nicht für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplans erstellt und ist damit ebenfalls zu kritisieren. Der BUND Naturschutz fordert, für den gesamten Bereich des Bebauungsplans eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen und vorzulegen.

Folgende Schwachstellen der saP fallen auf:

Eingriffsbereich

In der saP fehlt ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere ist nicht ersichtlich, was verlorengeht, wo sich Baustelleneinrichtung befindet und welche Tabuzonen einzuhalten sind.

Kartierungen

Das Planungsgebiet wurde nicht gleichmäßig untersucht, sondern es wurden zwei Teilbereiche unterschiedlich bearbeitet. Es wurden ein Nord- und ein Südteil unterschieden, und es wurden Kartierungen in den Jahren 2016 und 2019 in unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt. Die Brutvögel wurden 2016 im Nordteil, 2019 im Südteil kartiert (S. 4).
Die Fledermäuse wurden 2016 im Nordteil mit Quartiersuche kartiert, im Südteil ohne (S. 16), Horchboxen wurden 2016 an zwei Terminen (mit zwei und fünf Nächten Standzeit) und 2019 an drei Terminen (mit je einer Nacht) ausgebracht (S. 18).
=> Die Nachweisdaten sind nicht homogen (s. Hinweis auf Revierverschiebungen im Kap. Vögel, S. 36).
=> Die Daten aus dem Jahr 2016 sind evtl. veraltet.
=> Es fehlt eine Erklärung/Beurteilung, inwiefern dieses Vorgehen zulässig ist.
=> Die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden sollen.

„Karte 3 Baumstrukturen“

=> Hier ist nur der Nordteil des Untersuchungsbereichs für die saP bearbeitet, der Südteil fehlt.
=> Die Karte enthält keine Nachweise von artenschutzrechtlichen Habitatstrukturen (nur Potenzialangaben für Fledermäuse und Eremit), keine Spechthöhlen etc., keine größeren Nester.

CEF-Maßnahmen (S. 10)

Es werden „mindestens acht Bäume mit Höhlen oder anderen faunistisch relevanten Strukturen (z.B. Stammrisse, Zwiesel)“ gefällt, daraus wird die Anzahl der Ersatzkästen ermittelt (12 Fledermauskästen, 12 Kleinvögel, 1 Waldkauz). Eine genauere Erläuterung fehlt, wie diese Zahlen begründet werden.
=> Es gab keine Kartierung der tatsächlichen Baumhabitate! Diese ist nachzuholen und vorzulegen.
=> Die genaue Zahl der tatsächlichen relevanten, genutzten Quartiere – oder zumindest Habitatstrukturen – ist nicht bekannt. Sie ist zu ermitteln und vorzulegen.
=> „Zwiesel“ ist nicht automatisch ein artenschutzrechtlich relevantes Habitat.

Nisthöhlen

Nisthöhlen (CEF-Maßnahme 1) sind an Altbäumen in unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen, wie ursprünglich vorgeschlagen. Der Luitpoldhain wird zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen Vogelarten als einheitliches Revier genutzt. Unter anderem sind hier Uhu und Waldohreule nachgewiesen. Die hohen Gebäude sind daher mit einer breiten Palette von Gebäudebrüterkästen auszustatten (Uhu, Wanderfalke, Turmfalke, Mauersegler, Haussperling).

Fledermäuse

In Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fledermausarten“ sind auch vier Arten aufgeführt, die nicht nachgewiesen wurden (Bechstein-, Breitflügel-, Zweifarbfledermaus, Kleinabendsegler).
=> Die Begründung fehlt und ist nachzuholen.
In den Artenbögen (S. 20-27) sind vier Arten im Einzelnen behandelt (Bechsteinfledermaus, Großer Abendsegler, Mücken- und Zwergfledermaus), dann sind sechs Arten als Ökologische Gilde „Baumfledermäuse“ zusammen abgehandelt (S. 28-29).
=> Das ist unverständlich, da auch die einzeln behandelten Arten in Bäumen hausen.
=> Es wäre sinnvoller gewesen, die Arten dahingehend zu gruppieren, ob sie evtl. auch in Bäumen überwintern. Das ist wichtig für den Zeitraum, in dem die Bäume mit möglichen Winterquartieren gefällt werden dürfen (Bäume mit potenziellem Winterquartier nur im Oktober!).
In den Artenbögen fehlt die Behandlung der Zweifarbfledermaus.
=> Das ist ein Fehler, der zu korrigieren ist.

Zauneidechse

Die Wetterdaten der Kartierungen (S. 30) sind etwas „kühl“: Die UNB Nürnberg fordert bei der Zauneidechse Kartierungstemperaturen von 22 bis 30° C. Die Kartierung ist zu wiederholen und erneut vorzulegen.

Eremit

Es gibt zahlreiche Verdachtsbäume. Davon müssen auch welche gefällt werden. Bei der Fällung dieser Bäume ist eine ökologische Baubegleitung – unmittelbar vor Ort – erforderlich! Diese kommt erst im Artenbogen (S. 34).
=> Dies ist bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen (S. 8)!
Artenbogen Punkt 2.2: Störungen der lokalen Population sind angeblich nicht zu erwarten. Was ist jedoch, wenn in einem gefällten Verdachtsbaum doch eine Population entdeckt wird? Das Eremiten-Gutachten Schmidl (2019), S. 4 sagt aus: „Jede Mulmhöhle ist Lebensraum“.
=> Bei „Verdachtsbäumen“ ist das Vorkommen von lokalen Populationen (1 Mulmhöhle mit Eremit = 1 lokale Population) nicht auszuschließen, sondern als „worst case“ anzunehmen.
=> Dies muss diskutiert werden!

Vögel

Es wurde keine Anzahl von Spechthöhlen ermittelt (s.o. CEF).
Bei den Artenbögen Bunt-, Grün- und Mittelspecht wird erwähnt, dass „von den festgestellten Bäumen mit Spechthöhlen … mehrere gefällt werden“ müssen.
=>  Hier fehlt die genaue Zahl. Diese ist zu ergänzen!
Potenziell könnte der Mittelspecht in einer oder mehreren Buntspechthöhlen brüten. Der Mittelspecht ist lärmempfindlich.
=> Es wäre wichtig zu wissen, ob in der Nähe der Baustelle Bäume mit Buntspechthöhlen stehen bleiben, für Lärmschutzmaßnahmen während der Mittelspecht-Brutzeit.
Waldohreule: Sie brütet nach Südbeck et al. (2005) in alten Krähennestern und Legebeginn kann schon Ende Februar sein. In der Revierkarte Brutvögel (Faunistische Erfassungen Karte 1 vom 29.11.2016) sind etliche Rabenkrähennester dargestellt. Diese wären potenzielle Waldohreulen-Brutplätze und dürften nicht bis Ende Februar gefällt werden.
=> Es fehlt ein Hinweis in den Vermeidungsmaßnahmen (V2).

Ökologische Nutzung der Dachflächen und Fassaden

Für das Oberflächenwasser der Dächer ist eine unterirdische Wasserspeicherung als Wasserreserve für die Bewässerung der vorhandenen Grünbestände zu installieren. Andernfalls ist eine oberflächige Ableitung in die angrenzenden, außerhalb des Baugebiets liegenden offenporigen Grünflächen vorzusehen.

Das Dach sollte intensiv begrünt werden, um weitere Rückhaltekapazitäten für Regenwasser zu schaffen und über die Verdunstung eine positive stadtklimatische Wirkung zu erzielen. Zusätzlich ist eine großflächige Photovoltaikanlage auf dem Dach einzurichten, die mit Südausrichtung und 30-Grad-Neigung energieeffizient gestaltet werden muss.
Weiterhin ist eine umfassende Fassadenbegrünung vorzusehen, die die erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig ausgleichen kann.

Weitere Anregungen

  1. Das Ramada-Parkhotel sollte oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei zugänglich sein soll für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung).
  2. Der Luitpoldhain hat aufgrund seines alten Baumbestandes erhebliche Bedeutung für den Artenschutz und die innerstädtische Biodiversität. Für den Park ist ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen.
  3. An der Bayernstraße sollte in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden.
  4. In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 ist ein interessantes Konzept zur Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain. Die Wege können unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes realisiert werden. Der Geschichtsweg im Südosten sollte über die Bayernstraße hinweg eine Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten.
  5. Der Park weist eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher Größe auf. Ein Baumlehrpfad kann dieses Potenzial aufgreifen und ist einzurichten.

Stellungnahme als PDF zum Download