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Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg zum Bebauungsplan Nr. 4600 „Brunecker Straße“

Um eine möglichst flächensparende Bebauung und eine gute Erschließung mit Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, hat die Kreisgruppe eine umfangreiche Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben.

20.07.2016

Bebauungsplan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ für das Gebiet beiderseits der Brunecker Straße, nördlich des Rangierbahnhofs sowie zwischen Ingolstädter Straße und Münchener Straße
Frühzeitige Beteiligung bei der Aufstellung des o.g. Bebauungsplans

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
8. Änderung: Bereich Brunecker Straße
Mitwirkungsmöglichkeit nach § 63  B NatSchG in Verbindung mit Art. 45 BayNatSchG

Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg

Der BUND Naturschutz Nürnberg bedankt sich für die Beteiligung an den oben genannten Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Grundsatzposition

Der Rückzug der Bahn aus der Fläche ist angesichts des aktuellen Milliardenverlusts im Güterverkehr 2015 und der geplanten Streichung hunderter Verladestellen eine verkehrspolitische Katastrophe, da diese Einschnitte durch zunehmenden LKW-Verkehr auf den Straßen kompensiert werden.

Der BUND Naturschutz kann jedoch nicht umhin, dass eine Wiederbelebung des Güterumschlags auf der Schiene in vielen Bereichen auch langfristig nicht wahrscheinlich ist. Der BN hat diese Negativentwicklung frühzeitig erkannt und daraus klare Konsequenzen gezogen. Seit Ende der neunziger Jahre fordert der Naturschutzverband ein sinnvolles Flächenrecycling für die brachliegenden Flächen an der Brunecker Straße. Bedauerlicherweise folgten hier diesen verkehrspolitischen Fehlentscheidungen nun stadtplanerische Negativentwicklungen, die eine Wiedernutzung über einen dramatisch langen Zeitraum verhindert haben. Der BUND Naturschutz begrüßt ausdrücklich, dass nun mit großer Verspätung das Areal um die Brunecker Straße im Rahmen des vorgelegten Bebauungsplans und des FNP-Änderungsverfahrens entwickelt werden soll und legt der Verwaltung eine rasche Umsetzung nahe.

Diese darf jedoch keinesfalls zu Ungunsten zentraler ökologischer Parameter vorangetrieben werden. Insbesondere eine großzügige Versorgung mit Grünflächen, durchgehende Grünzüge für den Rad- und Fußverkehr sowie Erhaltung und ausreichender Ausgleich für wertvolle Lebensräume sind hier zu nennen.

Grünordnerisches Konzept nicht ausreichend

Ein hoher Grünflächenanteil in der Größe von 1/3 des Gesamtareals war immer ambitioniert. Insbesondere die Berücksichtigung der vom BN gewünschten Grünzüge, die sich wie Lebensadern durch die überplante Fläche spannen, ist begrüßenswert. Das gleichzeitige Eingeständnis, dass eine vollständige Deckung der angestrebten Grünflächen nicht möglich ist, kann aus Sicht des BN so nicht stehen bleiben. Vielmehr sind im Bebauungsplan die  zugesagten Grün- und Spielflächen fest vorzusehen. Eine zukünftige Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten ist ungenügend.

Zu den einzelnen Grünverbindungen merkt der BUND Naturschutz Folgendes an: Die Grünverbindung zwischen Nerzstraße und Alfred-Hensel-Weg sollte geradliniger verlaufen, um Radfahrern Fahrzeit zu ersparen. Die Brücke über die Münchner Straße wird vom BUND Naturschutz ebenfalls begrüßt. Zusätzlich fordert der BUND Naturschutz einen Durchstich südlich der Rangierbahnhofsiedlung von der Klenzestraße zur Königshammerstraße, denn das wäre eine beachtliche Abkürzung von der Rangierbahnhofsiedlung zum Steinbrüchlein, die ja bereits im Flächennutzungsplan eingezeichnet ist.

Der Radfahrverkehr sollte konkurrenzfähig zum motorisierten Individualverkehr werden, daher sollten die Radwege auch für Radfahrer, die es eilig haben, geeignet sein. Eine Trennung von Rad- und Fußwegen, wie beim Ferdinand-Drexler-Weg in Langwasser, wäre wünschenswert.

Gut aufgegriffen wurde die Verbindung „Bauernfeindallee“ von der Nerzstraße an der U-Bahn entlang zum bestehenden Weg zur Schnorrstraße im Rangierbahnhofviertel einschließlich der Verbindung von diesem Grünzug südlich der geplanten Straßenbahnlinie zur William-Wilson-Straße und zum U-Bahnhof Bauernfeindstraße.

Die Gebäudereihe entlang der U-Bahn ist zum Glück an ein paar Stellen unterbrochen. Hier sind zusätzliche Parks vorzusehen, von denen man über den Lärmschutz schauen kann. Außerdem sind dort Stellen, wo der jetzige Bestand an schützenswerten Sandtrockenarten erhalten bleiben muss. Dieser wichtige Grünzug entlang der U-Bahn ist jedoch viel zu schmal und muss deutlich verbreitert werden.

Gut ist der Grünzug in der Verlängerung der Innsbrucker Straße nach Süden. Nur muss der an dieser Stelle schon gewaltige Höhenunterschied des Hasenbucks überwunden werden, und der Radweg schneidet einen „Platz mit Aufenthaltsqualität“, wo sich wohl Fußgänger aufhalten sollen. Weitere Grünzüge in Nord-Süd-Richtung sind vorbildlich angelegt!

Der Verzicht auf ein Gewässer ist gut. Solche Teiche bringen nur noch mehr Künstlichkeit in die Landschaft und sind sehr pflegeaufwändig.

Naturschutzkonzept ungenügend

Das Planungsgebiet weist mit die wertvollsten Biotopflächen des Stadtgebiets auf und bietet zahlreichen gefährdeten Tierarten Lebensraum. Die hohe ökologische Wertigkeit wird auch klar durch die aktuellen Bestandserhebungen belegt.

Aufgrund des extremen Sommers 2015 sind die faunistischen und vegetationskundlichen Untersuchungen nur eingeschränkt aussagefähig, wie dies auch in der saP klar dokumentiert ist. Die Daten sind daher für die Bewertung eines derart großflächigen Eingriffs in keiner Form ausreichend. Entsprechende Bestandserhebungen sind daher unverzüglich zu wiederholen und die fundierten Daten vorzulegen.

Der vorgelegte Entwurf enthält keinerlei konkrete Aussagen, inwieweit geschützte Arten B-Plan-intern gesichert oder extern ausgeglichen werden können. Die grobskizzierten Vorschläge entsprechen in keiner Form der ökologischen Bedeutung und sind aus Sicht des BN ungenügend. Der BUND Naturschutz kann dem Bebauungsplan in dieser Form nicht zustimmen. Hier sind unverzüglich klare Planungen vorzulegen.
Aus Sicht des BUND Naturschutz ist es insbesondere sehr bedauerlich, dass der wertvolle Bestand an Biotopen und Bäumen in den Plänen außer in „Lichtenreuth naturnah“ nicht sichtbar ist. Die bedrohten Sandmagerrasenflächen müssen auch im Planungsgebiet großflächig erhalten werden. Nur so können wenig mobile Tiere, wie die Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans), geschützt werden. Sie sind durch Ausgleichsmaßnahmen kaum zu fördern und können zum Markenzeichen des neuen Stadtteils  „Netzgrün“ werden.

Nach Durchsicht der Unterlagen hält es der BUND Naturschutz für ausgeschlossen, dass der Ausgleichsbedarf innerhalb des Geltungsbereichs abgedeckt werden kann. Vielmehr ist mit einem erheblichen externen Ausgleich zu rechnen, will man den Lebensraumansprüchen auch nur halbwegs genügen. Dies gilt vor allem für die sehr große Population an Zauneidechsen (Lacerta agilis). Auch die vom Aussterben bedrohte Heidelerche (Lulula arborea) kann als Bodenbrüter aufgrund der hohen Störungsempfindlichkeit durch einen planinternen Ausgleich nicht geschützt werden. Gleiches gilt für den gefährdeten Flussregenpfeifer.

Der Baumbestand mit alten Eichen ist zum Teil sehr attraktiv, ökologisch hochwertig und sollte erhalten werden. Die Eingriffsempfindlichkeit der dortigen Spechthöhlenquartiere ist sehr hoch. Der Stadtteil würde sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnbereich von Anfang an gewaltig aufgewertet sein, wenn um die bestehenden Bäume und Biotope, zum Teil zumindest, herumgebaut werden könnte. Neues Grün sollte möglichst mit einheimischen Arten bepflanzt werden. Hierbei kann dem Klimawandel Rechnung getragen werden. Angepasste Arten gibt es auch bei uns oder in unserer Nachbarschaft. Baumpatenschaften sollen unverzüglich ermöglicht werden.

Mehr Energieeffizienz in der Bebauung!

Energieeffiziente, ökologische Bebauung liegt in Nürnberg leider weit hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Dass die Gebäude möglichst energiesparsam gebaut werden müssen, versteht sich von selbst. Kompaktere, größere Gebäude pro Flächeneinheit verbrauchen weniger Wärme als kleine. Niedrigenergiehäuser sind daher in den Bebauungsplan 4600 aufzunehmen. Fotovoltaik und Warmwasseraufbereitung müssen auf den Dächern eingesetzt werden. Eine energietechnisch sinnvolle Orientierung der Bebauung ist im vorgelegten Entwurf nicht zu erkennen. Dies ist zu ändern und eine weitgehende Südorientierung von Dach- und Fassadenflächen vorzusehen.

Ein Energie(versorgungs)konzept erst in den weiteren Untersuchungsbedarf aufzunehmen, entspricht in keiner Form den Grundzügen einer modernen Stadtplanung. Vielmehr gehört ein derartiges Konzept zu den Grundlagen einer Planentwicklung und muss vorab erstellt werden. Eine dezentrale Energieversorgung über Blockheizkraftwerke ist bei einem Planungsgebiet dieser Größe fest vorzusehen.

Flächensparende Bebauung

Fläche ist ein immer rarerer Rohstoff, mit dem sparsam umgegangen werden muss, wenn man schon nicht herumkommt, sie zu bebauen. Daher empfiehlt sich ein Bauen in die Höhe sowohl im Wohn- als auch im Gewerbebereich. Mehrstöckige Häuser ermöglichen eine bessere Verdichtung. Einfamilienhäuser sind im neuen Stadtteil aus Sicht des BN deplatziert. Man sollte lieber größere Wohnungen übereinander vorsehen als sogenannte „Stadthäuser“, wo ein Großteil der Fläche durch das Treppenhaus verlorengeht. Negative Beispiele findet man im Schlachthof-Gelände.

Große einheitliche, erdrückende Gebäuderiegel wie in der Bahnhofsstraße sind zu vermeiden. Eine organischere Anordnung der Gebäude und eine Auflockerung der Fassaden wie in Modul 1 ist fest vorzusehen.

Freie Zugänglichkeit des Geländes

Da sich die ganze Entwicklung noch über Jahre hinziehen wird, ist es wichtig, dass Bürger und vor allem Kinder einstweilen von der zum Teil faszinierenden Landschaft, die im Gebiet entstanden ist, Besitz ergreifen können. Dazu müssen die Zäune und sonstigen Absperrungen entfernt werden. Die Sorge der Firma Aurelis, jemand könnte sich im Gelände verletzen und sie dann verklagen, ist weitgehend unbegründet. Es handelt sich um freie Fläche bzw. um Wald, und so etwas darf nach dem bayerischen Naturschutzgesetz nicht abgezäunt werden. 

Erschließung mit öffentlichem Nahverkehr verbessern

Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 ist ein wesentlicher Punkt für eine gute Erschließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr. Zusätzlich ist ein weiterer Zugang zum U-Bahnhof „Hasenbuck“ zwingend vorzusehen. Der derzeitige Zugang in der Kuppenlage des Hasenbucks ist für die zukünftigen Bewohner nicht attraktiv.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen und Bedenken und verbleiben mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Otto Heimbucher, 1. Vorsitzender

gez. Rainer Edelmann, Sprecher Ortsgruppe Südstadt

Wolfgang Dötsch, Geschäftsführer, Diplom-Biologe