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Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Ausbau des Knotens Wiener Straße/Marthweg (N 1) südöstlich des Nürnberger Hafens im Stadtgebiet Nürnberg

26.04.2017

Der BUND Naturschutz nimmt zum geplanten Bauvorhaben wie folgt Stellung:

Das Bauvorhaben greift in das Naturschutzgebiet Sandgruben am Föhrenbuck, das Landschaftsschutzgebiet Königshof, den Bannwald Lorenzer Reichswald und das Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald (Natura 2000) ein.

CEF-Maßnahmen sollen zumindest zum Teil innerhalb der betroffenen Schutzgebiete, aber auch außerhalb ohne direkten räumlichen Zusammenhang erfolgen.

Die Eingriffsflächen sind insgesamt gering, in den Unterlagen wird jedoch in unzutreffender Weise ausgeführt, dass durch die Verbreiterung der Straße keine weitere Zerschneidungsfunktion eintreten und der Eingriff durch verschiedene Vermeidungsmaßnahmen so weit wie möglich minimiert werden würde. Dieser Darstellung muss entschieden widersprochen werden. Durch die Ertüchtigung der Straße und die Entlastung des Knotens Wiener Straße/Marthweg wird eine weitere Zunahme des Kfz-Verkehrs um täglich ca. 3.000 Fahrzeuge prognostiziert, ein hoher Anteil davon in den Nachtstunden (Wanderzeit der Tiere). Durch die Zunahme des Verkehrs und die Verbreiterung der Straße wird sich für die den Straßenraum querenden Tiere selbstverständlich eine weitere Erhöhung des Kollisionsrisikos ergeben.
Entsprechende Ausgleichs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen sind daher erforderlich.

Der tatsächliche Flächenverlust am Naturschutzgebiet Sandgruben am Föhrenbuck muss daher vor Ort ausgeglichen werden. Dies ist auch im Bereich am Nordostende des Naturschutzgebiets möglich. Dort befindet sich zur Zeit ein wenig geordneter Parkplatz für Kfz, der in illegaler Weise vielfach für die Ablagerung von Hausmüll und Grünabfällen genutzt wird.

Dieser Parkplatz kann aufgelöst und als Ausgleichsfläche für den Naturschutz verwendet werden. Die Fläche kann zur Wiederaufforstung dienen, zumal damit der Ausgleich unmittelbar vor Ort erfolgen kann. Bislang wird der Parkplatz in erster Linie von den Nutzern der auf der anderen Straßenseite liegenden Kleingartenanlage angefahren, durch die Verkehrszunahme auf dem Marthweg wird die Straßenquerung für die Fußgänger dann aber risikoreicher, sodass eine Auflösung des Parkplatzes auch aus diesem Gesichtspunkt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.

Im Umfeld des Entengrabens ist die Errichtung von Straßendurchlässen erforderlich, damit die bereits vorhandene Trennwirkung der Straße vor allem für Amphibien reduziert und nicht weiter erhöht wird.
Eine ständige ökologische Baubegleitung muss für die Bauzeit mit den Eingriffen in die Schutzzonen gewährleistet werden. Die Wirksamkeit der Pflege- und Ausgleichsmaßnahmen muss durch ein Monitoring über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sichergestellt werden und es müssen ggf. weitere Verbesserungen und Anpassungen vorgenommen werden.

Entlang der Wiener Straße ist bislang insbesondere auf der Südseite ein wildes Abstellen und Parken von Lkws zu beobachten, betroffen sind Flächen des Bannwalds und des Landschaftsschutzgebiets. Das Abstellen von Lkws entlang dieser Straße ist im Rahmen der geplanten Maßnahme auf der gesamten Länge wirksam zu unterbinden.