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Tag des Baumes: BN kritisiert überzogene Verkehrssicherungen

Bäume leben gefährlich an Nürnbergs Straßen: Zum internationalen Tag des Baumes am heutigen 25. April kritisiert der BUND Naturschutz in Bayern (BN), dass durch überzogene und nicht fachgerechte Verkehrssicherungsmaßnahmen viele Bäume unnötig gefällt werden.

25.04.2018

Der BN hat zwar Verständnis, dass entlang von Straßen und Wanderwegen im Zuge der Verkehrssicherung Bäume gefällt werden müssen, die drohen auf die Straße zu fallen, weil sie krank oder beschädigt sind oder zu schräg stehen. „Allerdings darf es keine Massenfällungen auch von gesunden, unproblematischen Bäumen unter Verweis auf die Verkehrssicherung geben“, so Ralf Straußberger, Waldreferent des BN, „weil das vorsorgliche Fällen von gesunden Bäume nicht Gegenstand der Verkehrssicherungspflicht ist.“ Solche Negativbeispiele hatte der BUND schon 2009 in seinem Schwarzbuch Wald kritisiert. In einem aktuellen Fall kritisiert der BN Massenfällungen im Wege der Verkehrssicherung entlang einer Straße in Nürnbergs Südosten durch die Bayerischen Staatsforsten. „Wir appellieren an die Staatsforsten und kommunalen Waldbesitzer auch für solche Aufgaben wieder mehr Fachpersonal vorzuhalten. Der massive Personalabbau darf nicht dazu führen, dass es zu solchen Großeinsätzen und pauschalen Massenfällungen kommt“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

Bäume leben gefährlich an Nürnbergs Straßen

Ganz aktuell kritisiert der BN Massenfällungen entlang der Regensburger Straße. Der Forstbetrieb Nürnberg hatte dort vor wenigen Tagen in einem einmaligen Großeinsatz 1.000 Bäume fällen lassen und als Grund angegeben, dass die Bäume dort stark geschwächt seien und viele langsam absterben würden. Aber nachdem der Waldreferent des BN die Maßnahme begutachtet hat, hält er sie in mehreren Punkten für nicht fachgerecht. „Es wurden nicht nur einzelne Bäume gefällt, wie uns der Forstbetrieb vorab berichtet hatte, sondern massenhaft auch gesunde Bäume und vor allem dicke Kiefern sowie Eichen“, kritisiert Ralf Straußberger, Waldreferent des BN. „Viele der gefällten Bäume hatten eine vitale Krone und keine Anzeichen, dass sie bald absterben“. Zudem wurden auf der Nordseite der Straße fast alle Bäume abgesägt, die am nächsten zur Straße standen. „Wir halten auch den Zeitpunkt für viel zu spät, weil jetzt die Brutzeit schon begonnen hat und solche Fällung im Vogelschutzgebiet dann tabu sein sollten“, so Kai Frobel, stellvertretender Landesbeauftragter des BN.

Appell für Verkehrssicherung mit Augenmaß

Der BN appelliert an die Staatsforsten und Waldbesitzer, Verkehrssicherung mit Augenmaß zu betreiben, und fordert, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen immer einzelbaumbezogen begründet und durchgeführt werden müssen. Die Maßnahmen müssen den aktuellen Erfordernissen angemessen sein und dürfen nicht „auf Vorrat“ oder „im Vorgriff“ durchgeführt werden. Flächige Nutzungen im Zuge der Verkehrssicherung sind nach Ansicht des BN nicht zulässig. Grundsätzlich setzt sich der BN in dem juristisch schwierigen Feld der Verkehrssicherung dafür ein, dass die Pflichten der Waldbesitzer deutlich reduziert werden.

Zumindest im Wald haftet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren. Entlang von Straßen sind aber regelmäßige, protokollierte Begänge sowie eine zeitnahe Ausführung der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen wichtig. „Der Personalabbau im Staatswald und teilweise auch bei den kommunalen Forstbetrieben trägt sicher auch mit dazu bei, dass die Fällungen bei der Verkehrssicherung großflächiger und deutlich massiver ausfallen, auch weil die Maßnahmen konzentriert an Unternehmer vergeben werden“, so Straußberger.

Verkehrssicherung mit bundesweiter Relevanz für Baumschutz

Bereits 2009 hatte der BUND in seinem Schwarzbuch Wald auf diese Problematik aufmerksam gemacht. In sechs von 15 bundesweiten Fallstudien spielte die Verkehrssicherung eine Rolle bei den kritisierten Fällungen. In seinem Waldreport 2016 hat der BUND dokumentiert, dass es auch sehr positive Beispiele gibt, wie Verkehrssicherung gehandhabt wird, so z.B. im Privatwald der Dillinger Hütte im Saarland.

Für Rückfragen: Dr. Ralf Straußberger, BN-Waldreferent, mobil 0171/7 38 17 24