Stopp der weiteren Versiegelung von Grünflächen – Schutz vor Starkregenschäden, steigenden Gebäudeversicherungskosten und langfristigen Vermögensverlusten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die zunehmenden Warnungen der deutschen und internationalen Versicherungswirtschaft vor den wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels geben Anlass, die Nürnberger Bauflächenpolitik grundsätzlich zu überdenken.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat darauf hingewiesen, dass sich die Prämien der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Jahrzehnts verdoppeln könnten, wenn ausreichende Maßnahmen zur Klimaanpassung unterbleiben. Auch internationale Rückversicherer warnen davor, dass Immobilien in besonders gefährdeten Regionen künftig nur noch zu unverhältnismäßig hohen Kosten oder überhaupt nicht mehr versicherbar sein könnten.
Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die kommunale Bauleitplanung.
1. Weitere Bodenversiegelung verschärft die Starkregenrisiken
Unversiegelte Böden erfüllen unverzichtbare Funktionen bei der Aufnahme, Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser. Werden Grünflächen durch Gebäude, Straßen und Parkplätze versiegelt, vermindert sich ihre natürliche Wasserrückhaltefähigkeit. Bei Starkregen können dadurch Abflussmengen und Abflussspitzen zunehmen. Dies kann nicht nur die neu erschlossenen Baugebiete, sondern auch bereits bestehende Wohngebiete gefährden. Die möglichen Folgen reichen von überfluteten Kellern und beschädigten Gebäuden bis zu erheblichen Schäden an der öffentlichen Infrastruktur.
Ganz konkret ist dies wegen des Wetzendorfer Landgrabens im Gebiet des BPlans. Nr. 46 41 A, Wetzendorf-Parler Str. zu befürchten.
Damit können durch zusätzliche Versiegelung Risiken entstehen, deren finanzielle Folgen auch Eigentümer, Mieter, Versicherungsunternehmen und die Allgemeinheit tragen müssen.
2. Die Versicherbarkeit von Immobilien wird zu einer Frage verantwortlicher Stadtplanung
Die langfristige Versicherbarkeit von Gebäuden ist ein bislang unzureichend berücksichtigter Gesichtspunkt der kommunalen Siedlungsentwicklung. Steigende Schadensrisiken können höhere Versicherungsprämien, höhere Selbstbehalte oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Dies kann wiederum die Finanzierungsmöglichkeiten und den Marktwert von Immobilien beeinträchtigen.
Die Stadt muss deshalb verhindern, dass durch ihre eigenen Planungsentscheidungen vermeidbare zusätzliche Risiken für den vorhandenen Gebäudebestand entstehen.
3. Die Stadt Nürnberg muss ihre eigenen Klimaanpassungsziele konsequent umsetzen
Nürnberg hat sich zur wassersensiblen Stadtentwicklung bekannt und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge eingeleitet. Diese Bemühungen dürfen nicht dadurch konterkariert werden, dass gleichzeitig weitere bislang unversiegelte Grünflächen für neue Baugebiete in Anspruch genommen werden.
Es wäre ökologisch und wirtschaftlich widersprüchlich, einerseits erhebliche öffentliche Mittel für Entwässerung, Rückhalteanlagen und Starkregenschutz aufzuwenden, andererseits aber durch vermeidbare Neuversiegelung zusätzliche Belastungen des Wasserhaushalts zu schaffen.
4. Rechtliche Verpflichtungen zur Begrenzung der Bodenversiegelung
Gemäß § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Zur Verringerung zusätzlicher Flächeninanspruchnahme sind insbesondere die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
§ 1a Abs. 5 BauGB verpflichtet dazu, den Erfordernissen des Klimaschutzes auch durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen.
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind die Belange des Umweltschutzes bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Hieraus folgt zwar kein ausnahmsloses gesetzliches Verbot neuer Baugebiete. Die Stadt ist jedoch verpflichtet, die erheblichen Umweltfolgen ihrer Planungen zu ermitteln, zu bewerten und in die Abwägung einzustellen. Dazu gehören bei entsprechendem Gefährdungspotenzial auch die Auswirkungen zusätzlicher Versiegelung auf Starkregenabfluss und Überflutungsrisiken außerhalb des jeweiligen Plangebiets.
5. Unsere Forderungen an die Stadt Nürnberg
Der BUND Naturschutz, Kreisgruppe Nürnberg, fordert:
- Einen grundsätzlichen Stopp der weiteren Versiegelung bislang unbebauter Grünflächen
Dieser soll ausdrücklich auch solche Flächen umfassen, die im geltenden Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen dargestellt sind. Bestehende Bauflächendarstellungen dürfen kein Automatismus für die spätere Bebauung sein. - Eine entsprechende Überprüfung und Änderung des Flächennutzungsplans
Bislang unbebaute, ökologisch oder klimatisch bedeutsame Grünflächen sollen dauerhaft gesichert werden. - Verbindliche Starkregen- und Abflussuntersuchungen vor Entscheidungen über neue Baugebiete
Dabei sind auch die möglichen Auswirkungen auf benachbarte und tiefer gelegene Bestandsgebäude zu erfassen. - Eine langfristige volkswirtschaftliche Folgekostenbetrachtung
Neben Erschließungs- und Infrastrukturkosten müssen insbesondere zusätzliche Entwässerungsaufwendungen, potenzielle Gebäudeschäden und relevante Versicherungsrisiken berücksichtigt werden. - Den konsequenten Vorrang des Bauens im Bestand
Aufstockungen, Umnutzungen, die Aktivierung von Leerstand und die Nutzung bereits versiegelter Flächen müssen zum Schwerpunkt der Nürnberger Wohnungspolitik werden. Bestehende innerstädtische Grünflächen sind dabei zu erhalten.
6. Klimavorsorge ist zugleich Eigentums- und Sozialschutz
Die zunehmenden Klimaschäden verdeutlichen, dass der Schutz natürlicher Bodenfunktionen nicht nur eine ökologische Aufgabe ist. Er ist zugleich eine Voraussetzung dafür, dass Wohngebäude langfristig sicher, finanzierbar und zu tragbaren Kosten versicherbar bleiben. Steigende Gebäudeversicherungskosten belasten Eigentümer unmittelbar und können über umlagefähige Betriebskosten auch Mieter treffen.
Eine kommunale Wohnungspolitik, die bezahlbares Wohnen ermöglichen will, muss daher auch die langfristigen Folgekosten ihrer Flächenpolitik berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir fordern Sie auf, die Nürnberger Bauflächenpolitik vor dem Hintergrund dieser Entwicklung neu auszurichten und dem Stadtrat ein Konzept vorzulegen, das die weitere Inanspruchnahme bislang unversiegelter Grünflächen beendet und die Wohnraumentwicklung konsequent auf den vorhandenen Siedlungsbestand konzentriert.
Die Stadt darf nicht durch neue Versiegelungen zusätzliche Klimarisiken schaffen, deren finanzielle Folgen später von Eigentümern, Mietern und der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Der Schutz unversiegelter Böden ist deshalb nicht nur Naturschutz, sondern auch vorausschauende Wirtschafts-, Wohnungs- und Finanzpolitik.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Warnung vor einer möglichen Verdoppelung der Wohngebäudeversicherungsprämien ohne ausreichende Klimaanpassung, 2023.
- Munich Re: Naturkatastrophenbilanz 2025, veröffentlicht 2026.
- Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA: Untersuchungen zur Versicherungsschutzlücke bei klimabedingten Naturgefahren.
- Umweltbundesamt: Monitoring zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, Handlungsfeld Finanzwirtschaft.
- Baugesetzbuch: §§ 1 Abs. 6 Nr. 7, 1a Abs. 2 und Abs. 5 sowie § 2 Abs. 3 BauGB.
- Wasserhaushaltsgesetz: § 78 WHG für festgesetzte Überschwemmungsgebiete.



