Zur Startseite

BN-Interkulturell

Gentechnik, Ernährung, Marktschirm

Heilkräutergarten Hallertor

Ortsgruppen

Zabo/Dutzendteich

Ziegelstein/Buchenbühl

Publikationen

  • Home  › 
  • Aktuelles

Ablauf des Einigungsversuchs zwischen Stadtspitze und Landesvorstand des BUND Naturschutz

Der Landesverband des BUND Naturschutz wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg zu einem Spitzengespräch darüber eingeladen, unter welchen Bedingungen der BN auf eine Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Entscheidung des VGH Bayern zu unserer Berufung verzichten könnte.

12.09.2024

An dem Gespräch am 16.07.2024 nahmen seitens der Stadt der Oberbürgermeister, der 3. Bürgermeister, die Umweltreferentin, der Planungsreferent, der Leiter des Rechtsamts und, als Protokollführer, der Leiter des Bürgermeisteramts teil, seitens des BN der Landesvorsitzende Richard Mergner, der Landesgeschäftsführer Peter Rottner und Klaus-Peter Murawski. Außerdem wurde als Vermittler unser Ehrenvorsitzender und Stadtrat Dr. Otto Heimbucher hinzugezogen. 

Wie gewünscht haben Richard Mergner, Peter Rottner und Klaus-Peter Murawski einen Forderungskatalog erarbeitet, der möglichst viele Aspekte des Naturschutzes in Nürnberg ansprechen sollte. Dieser wurde im Spitzengespräch vorgetragen und in jedem Punkt besprochen bzw. vom Planungsreferenten kommentiert. Der Leiter des Bürgermeisteramts fertigte ein Protokoll des Gesprächs, auf dessen Basis Peter Rottner und Klaus-Peter Murawski einen Entwurf eines Einigungspapiers aus der Sicht des BN anfertigten und Stadtrat Dr. Otto Heimbucher als Vermittler übergaben. Dieser überbrachte uns die Änderungswünsche der Stadtverwaltung, die wir übernahmen. Das Ergebnispapier wurde vom OB den Kooperationspartnern im Rathaus zur Abstimmung vorgelegt, mit dem Ergebnis, dass das Papier abgelehnt wurde, vor allem aus zwei Gründen, einmal wegen der FNP-Änderung des Teilgebiets B in Wetzendorf, zum anderen, weil der BN eine Mitgliederversammlung der KG Nürnberg darüber entscheiden lassen wollte. Das sei nicht abgesprochen gewesen und man wolle sich nicht noch einmal einer Situation aussetzen wie beim ersten Kompromiss.

So ist der Sachverhalt, der mit der Darstellung von Herrn Vogel wenig Übereinstimmung aufweist. Mit der Absage des OB bzw. der Kooperationspartner im Rathaus war klar, dass die fristgemäß eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde nicht zurückgezogen, sondern in der Frist begründet wird. Jetzt entscheiden die Gerichte.

Es ist für den BN völlig normal, dass der OB den Entwurf eines Einigungspapiers den Kooperationspartnern im Stadtrat zur Abstimmung vorlegte, wie das der BN ja auch bei der Mitgliederversammlung der KG Nürnberg vorhatte. Mit der Absage der Rathauskooperation und des OB war das Papier gegenstandslos, weshalb wir unsere Mitgliederversammlung absagten, weil es nichts mehr zu entscheiden gab.