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Absage der außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der Vorstand der Kreisgruppe Nürnberg hat beschlossen, die außerordentliche Mitgliederversammlung am 9.9.2024 abzusagen.

05.09.2024

Grund dafür ist, dass der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg mitgeteilt hat, dass er, nach Rücksprache mit den politischen Kooperationspartnern im Rathaus, dem Ergebnispapier zu den Gesprächen zwischen dem BUND Naturschutz und der Stadtspitze nicht seine Zustimmung erteilen kann.

Vielmehr bleibt es bei den von der Stadt Nürnberg vor der Einlegung der Berufung zum VGH angebotenen Zugeständnissen. Diese haben bekanntlich die Mitglieder der Kreisgruppe Nürnberg seit langem abgelehnt.

Damit ist der Grund für die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 9.9.2024, nämlich die Entscheidung über das Kompromisspapier, entfallen.

Der Landesverband des BUND Naturschutz in Bayern hält seine bereits fristgemäß eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde deshalb aufrecht und wird die Begründung ebenso im Rahmen der Frist im September 2024 einreichen.

Den gescheiterten Kompromissvorschlag finden Sie zur Information im Anschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Murawski 
1. Vorsitzender der Kreisgruppe Nürnberg des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Antrag an die außerordentliche Mitgliederversammlung der Kreisgruppe Nürnberg des BUND Naturschutz am Montag, dem 9.9.2024, um 18:00 Uhr im Gasthof Gutmann am Dutzendteich:

Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und dem BUND Naturschutz Bayern zur Verbesserung des Naturschutzes in der Stadt:

  1. Der OB wird nach der Sommerpause den Antrag einbringen, den Flächennutzungsplan, abweichend vom Baulandbeschluss, im Bereich des Teilgebiets B der geplanten Bebauung in Wetzendorf zwischen Berufsförderungswerk und Thon so zu ändern, dass dieses Gebiet nicht mehr als Baufläche, sondern als Grünfläche/Ackerland dargestellt wird. Die Entscheidung trifft der Stadtrat.
  2. Zum Erhalt des Naturdenkmals der Platanenallee am Prinzregentenufer werden die Parkplätze unter den Bäumen beseitigt und mit Rigolen zur Wasserspeicherung ausgestattet. 
  3. Es wird ein externes Gutachten vergeben, um in einer stadtweiten Machbarkeitsstudie zu prüfen, welche Verkehrswege in Nürnberg zur Überbauung mit Wohnungen geeignet sind.
  4. Das Umweltreferat erstellt auf der Basis der kartierten Bodenbrüter-Lebensräume ein Artenschutzkonzept für das Nürnberger Knoblauchsland.
  5. Unter Berücksichtigung denkmalschützerischer Aspekte wird geprüft, ob auf der Westseite des Hauptmarkts eine Baumallee geschaffen werden kann, und falls dies möglich ist, die Baumreihe zeitnah gepflanzt.
  6. Die Achse Landgrabenstraße-Wölckernstraße zwischen Allersberger Straße und An den Rampen soll ebenfalls als Baumallee aufgewertet werden. Eine entsprechende Prüfung wird beauftragt.
  7. Der BUND-Naturschutz-Landesverband Bayern zieht seine Zulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des VGH Bayern in Sachen Frankenschnellweg zurück.