Bebauungsplan August-Meier-Heim: BUND Naturschutz für Schutz von Bäumen und Wald
Frühzeitige Behördenbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 4696 „Ehemaliges August-Meier-Heim“
für ein Gebiet zwischen der Regensburger Straße, der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 452, 452/9 und 452/11-13 je Gemarkung Gleißhammer, der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg und südöstlichen Grenze der Flurstücke 450/8, 450/9, 450/14, je Gemarkung Gleißhammer
Mitwirkungsmöglichkeit nach § 63 BNatSchG in Verbindung mit Art. 45 BayNatSchG
Hier: Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am Bebauungsplanverfahren Nr. 4696 und nimmt dazu wie folgt Stellung.
Grundsatzposition
Die Waldverluste der letzten Jahrzehnte in der Umgebung des Planungsgebiets sind dramatisch und konnten auch ortsnah in keiner Form ausgeglichen werden. Hier sind z.B. Rodungsmaßnahmen für das Regensburger Viertel, das Postgelände, das Asphaltmischwerk und für die Erweiterung des Klinikums Nürnberg zu nennen. Wohl kein anderer Stadtteil Nürnbergs hat in so kurzer Zeit so viel Wald verloren. Damit werden stadtökologische Belange und Klimaschutz massiv beeinträchtigt. Der BUND Naturschutz fordert daher den strikten Schutz von Wald und Baumbestand im Rahmen des Verfahrens, um den weiteren Verlust zu stoppen.
Zu I.2. Anlass zur Aufstellung – Planungsziele
Der BUND Naturschutz befürwortet grundsätzlich die Ausschöpfung von innerstädtischen Nachverdichtungsmöglichkeiten, insbesondere um damit den weiteren Flächenfraß in unbebauten Natur- und Landschaftsräumen im Stadtgebiet einzudämmen. Der Erhalt des vorhandenen Altbaumbestands, die Sicherung von Waldflächen und schützenswerten Gehölzbeständen sowie von vorhandenen Biotopflächen ist jedoch im Planungsgebiet zwingend erforderlich.
In den Planunterlagen ist aber leider nicht ersichtlich, wie die Nachverdichtung bzw. maßvolle Erweiterung konkret vorgesehen ist. Dies erschwert damit in diesem Beteiligungsschritt eine detaillierte Stellungnahme. Der BUND Naturschutz unterstreicht, dass die oben genannten Schutzgüter durch zukünftige Baumaßnahmen nicht zerstört oder beeinträchtigt werden dürfen.
Die gewünschte (zukünftige) Nutzung des Gebiets als Wohngebiet steht im Widerspruch zum noch gültigen Flächennutzungsplan, der ein Gewerbegebiet (grau) und eine Fläche für den Gemeinbedarf (violett) vorsieht.
Im Flächennutzungsplan ist lediglich entlang der Regensburger Straße ein Pufferstreifen als Fläche für Wald ausgewiesen sowie ein weiterer Pufferstreifen zwischen Gewerbegebiet und der Gemeinbedarfsfläche. Dies steht im Widerspruch zur Darstellung in Abb. 5, in der auch eine Waldfläche entlang der Bahnlinie (gelbgrün hinterlegt) dargestellt ist.
Der BUND Naturschutz fordert daher eine Änderung des FNP und eine Festsetzung aller Waldflächen i. S. d. BWaldG als „Waldfläche“. Aufgrund der erheblichen zu erwartenden Umweltauswirkungen auf Wald, Biotope, Altbaumbestand und gesetzlich geschützte Arten kommt ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aus Sicht des BUND Naturschutz nicht in Frage.
Zu I.3.1.4. Sozialstruktur/Infrastrukturelle Versorgung/Parks, Grünanlagen, Naherholungsflächen, Wald
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet „… kleinräumig betrachtet in einem leicht grünflächendefizitären Stadtbereich befindet. Die aktuelle Siedlungsentwicklung westlich des Plangebiets (sog. „Regensburger Viertel“) mit ca. 380 Wohneinheiten ist noch nicht berücksichtigt.“ Das Grünflächendefizit mit Berücksichtigung der bereits versiegelten Fläche durch das „Regensburger Viertel“ ist im weiteren Planungsverfahren zu ermitteln und ihm entsprechend Rechnung zu tragen. D.h. im Plangebiet sind Grünflächen festzusetzen, die das vorhandene Defizit mindestens ausgleichen.
Zu I.3.1.5. Natürliche Grundlagen/Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft
Wertgebender Altbaumbestand: Die in der Abb. 5 ausgewiesenen Waldflächen i. S. d. BWaldG (gelbgrün hinterlegt) sind aus Sicht des BUND Naturschutz zwingend zu erhalten.
Der BUND Naturschutz fordert darüber hinaus den Erhalt des schützenswerten Baumbestands gem. Baumschutzverordnung. Um wertvollen Baumbestand, Arten und Stadtbiotope zu sichern, fordert der BUND Naturschutz außerdem:
- die Erarbeitung eines qualifizierten Baumbestandskonzepts,
- die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG sowie eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung. Die vorhandene saP ist veraltet und kann nicht als Grundlage einer Bewertung dienen.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind bei den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen.
Nördlich der Regensburger Straße erstreckt sich das europäische Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald. Aufgrund der Waldflächen i. S. d. BWaldG und des wertvollen Altbaumbestands sind auch Arten des Natura-2000-Gebiets betroffen, die das Plangebiet als Lebensraum nutzen. Eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG ist daher aus Sicht des BUND Naturschutz zwingend erforderlich.
Der Feststellung „Insgesamt wird dem Plangebiet vor allem durch den wertgebenden Gehölzbestand ein sehr hoher ortsbild- und quartiersprägender, ökologischer sowie ökofaunistischer Wert verliehen. Auch die bioklimatische Wertigkeit des Plangebiets ist sehr hoch und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.“ wird seitens des BUND Naturschutz ausdrücklich unterstrichen.
Gleiches gilt auch für die im Kap. I.3.3.3. „Kommunalpolitische Gründe/sonst. Stadtratsbeschlüsse“ erwähnten Ziele des Mobilitätsbeschlusses und Masterplans Freiraum.
Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen und Bedenken.



