Geplantes Wohnquartier Worzeldorf-Ortsrand (ca. 144 Wohneinheiten)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,
der BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg, nimmt zum geplanten Wohnquartier am Ortsrand von Worzeldorf wie folgt Stellung:
Ausgangslage: Inanspruchnahme bislang unversiegelter Fläche
Nach den öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen und Berichten (u. a. Presseberichterstattung in Nürnberger Nachrichten) handelt es sich bei dem Plangebiet um eine bislang landwirtschaftlich genutzte Freifläche (Ackerland) am Ortsrand mit direktem Übergang zur freien Landschaft. Damit liegt kein Fall der Innenentwicklung oder Revitalisierung vor, sondern eine klassische Außenentwicklung („Greenfield-Development“) mit erstmaliger Bodenversiegelung.
Rechtliche Bewertung
a) Verstoß gegen das Gebot des Flächensparens (§ 1a Abs. 2 BauGB)
Nach § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen; insbesondere ist die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu begrenzen.
Diesem Grundsatz wird das Vorhaben nicht gerecht: Es erfolgt die dauerhafte Umwandlung hochwertiger Freiflächen in Siedlungsfläche. Alternativen der Innenentwicklung wurden nicht ersichtlich vorrangig ausgeschöpft. Das Vorhaben steht damit im Spannungsverhältnis zu den gesetzlichen Leitlinien der Bauleitplanung.
b) Eingriff in Natur und Landschaft (§§ 14 ff. BNatSchG)
Die geplante Bebauung erfüllt den Tatbestand eines erheblichen Eingriffs:
- Verlust von Bodenfunktionen (Wasserhaushalt, Filterfunktion, CO2-Speicher)
- Verlust klimatisch wirksamer Offenflächen
- Beeinträchtigung von Biotopstrukturen (auch bei Ackerflächen: Lebensraumfunktion)
Zwar sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (Grünzug etc.), jedoch gilt: Ausgleich kann den Flächenverlust funktional nicht vollständig kompensieren, insbesondere nicht im Hinblick auf Boden und Mikroklima.
c) Klimaschutz und Anpassung (§ 1a Abs. 5 BauGB)
Die Stadt Nürnberg hat sich selbst ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Nach § 1a Abs. 5 BauGB sind Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zwingend zu berücksichtigen.
Das Vorhaben steht hierzu im Widerspruch:
- Versiegelung führt zu Erhöhung lokaler Temperaturen (Hitzeinseln)
- Verlust von Kaltluftentstehungsflächen am Ortsrand
- Reduzierung der Durchlüftung angrenzender Siedlungsbereiche
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des städtischen Klimagutachtens kritisch zu bewerten.
d) Abwägungsdefizit (§ 1 Abs. 7 BauGB)
Eine rechtmäßige Bauleitplanung setzt eine fehlerfreie Abwägung voraus. Diese erfordert insbesondere:
- ernsthafte Prüfung von Alternativen („Innenentwicklung vor Außenentwicklung“)
- gewichtige Berücksichtigung von Klima- und Bodenschutz
Sollten entsprechende Alternativen (Leaftech-Gutachten: Potenzial von 9.000 Wohnungen in Nürnberg im Bestand, Flächenrecycling in Sündersbühl an der Fuggerstraße) nicht hinreichend geprüft worden sein, liegt ein Abwägungsdefizit nahe.
Stadtentwicklungspolitische Bewertung
Das Vorhaben steht im Widerspruch zu zentralen Leitlinien nachhaltiger Stadtentwicklung:
- Flächenverbrauch statt Innenentwicklung
- Zersiedelung des Ortsrands
- Schwächung kompakter Siedlungsstrukturen
Gerade Nürnberg verfügt über erhebliche Potenziale:
- Nachverdichtung im Bestand
- Aktivierung von Brachflächen
- Aufstockung und Umnutzung
Diese Optionen sind ökologisch deutlich vorzugswürdig.
Forderungen des BN
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. fordert daher:
- Überprüfung und ggf. Stopp des Verfahrens
- Priorisierung von Innenentwicklungsmaßnahmen („innen vor außen“)
- Nachweis einer belastbaren Alternativenprüfung
- Erhalt der Freifläche als klimaökologisch wirksamer Raum
Schlussbemerkung
Die geplante Bebauung stellt einen klassischen Zielkonflikt zwischen Wohnraumschaffung und Flächenschutz dar. Nach Auffassung des BN wird dieser Konflikt hier einseitig zulasten von Natur, Klima und Boden entschieden. Eine nachhaltige Stadtentwicklung verlangt jedoch: Innenentwicklung vor Außenentwicklung – und Schutz der letzten Freiflächen am Stadtrand.



