Grün für die Stadt
Es gibt drei Fördermaßnahmen:
- „Der geschenkte Baum“: Förderprogramm für Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken
- „Mehr Grün für Nürnberg!“: Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Frei-, Fassaden- und Dachflächen in den Stadterneuerungsgebieten:
Nördliche Altstadt, Altstadt-Süd
Galgenhof/Steinbühl
Gleißhammer/St. Peter
St. Leonhard/ Schweinau
Weststadt/Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus
Langwasser - „Initiative Grün“: Förderprogramm für Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen außerhalb der Stadterneuerungsgebiete
Zu 1.: „Der geschenkte Baum“
Was wird gefördert?
Die Pflanzung von Laub- oder Obstbäumen auf privaten Wohngrundstücken
Das umfasst:
- den Kaufpreis des Baumes
- die für die Pflanzung unmittelbar erforderlichen Materialien (z. B. Baumverankerung, Gießring, Sonnenschutz) und
- die einmaligen Pflanzkosten
In welchem Umfang wird gefördert?
Im Kalenderjahr können auf einem Grundstück maximal zwei Maßnahmen gefördert werden. Das gilt sowohl für eine Person als auch für eine Eigentümergemeinschaft.
Der Fördersatz richtet sich nach Baumart, Wuchsgröße sowie Stammumfang des jeweiligen Baumes.
Folgende Fördersätze sind möglich:
100 %: großkroniger Laubbaum mit Stammumfang mindestens 18/20 cm
75 %: klein- und schmalkroniger sowie mittelgroßer Laubbaum mit Stammumfang mindestens 18/20 cm
50 %: hochstämmiger Obstbaum mit Stammumfang mindestens 10/12 cm
Die Kostenübernahme ist auf eine maximale Fördersumme von 500 € je Baumpflanzung beschränkt.
Das wird nicht gefördert:
- notwendige Pflanzungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung bestehen (z. B. Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung)
- Baumzüchtungen ohne natürlichen Kronenaufbau wie z.B. Kugel- oder Heisterformen
- Nadelbäume
- bereits umgesetzte oder begonnene Maßnahmen
- Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Antragsstellung:
- Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Baumstandortes
- Bild des geplanten Baumstandortes im aktuellen Zustand
- Kostenangebot von einem Fachbetrieb mit nachvollziehbarer Aufschlüsselung der Positionen
- ggf. Vertretungsvollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers, Einverständniserklärung aller Eigentümer*innen
- ggf. weitere Unterlagen
Bei Fragen zum Förderprogramm „Der geschenkte Baum“:
Untere Naturschutzbehörde
Bauhof 2
90402 Nürnberg
Telefon 0911/231-2 32 99
geschenkterbaum.nuernberg.de
Zu 2.: „Mehr Grün für Nürnberg!“
Was wird gefördert?
- Kosten für fachgerechte und qualifizierte Planung
- Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Baumpflanzungen, begrünte Pergolen bzw. Rankgerüste
- Entsiegelung befestigter Flächen, z. B. auch Spielecken
In welchem Umfang wird gefördert?
Pauschaler Zuschuss von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 30.000 €
Bei Fragen zum Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg!":
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
Telefon 0911/231 -7247, -3276
Zu 3.: „Initiative Grün“
Was wird gefördert?
- Kosten für fachgerechte und qualifizierte Planung
- Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Baumpflanzungen, begrünte Pergolen bzw. Rankgerüste
- Entsiegelung befestigter Flächen, z. B. auch Spielecken
In welchem Umfang wird gefördert?
Pauschaler Zuschuss von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 15.000 €
Bei Fragen zum Förderprogramm „Initiative Grün":
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
Frau Ruf
Telefon 09 11/2 31 - 73 91
Mehr Informationen (z. B. zu speziellen Förderrichtlinien, Förderverträgen, Möglichkeiten der Antragstellung, Unterstützung durch Beratung) finden sich auf der Homepage der Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt bzw. Umweltamt.
Die Flyer zum Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg!“ und „Initiative Grün“ werden aktuell im Stadtplanungsamt überarbeitet.
Quellen:
- Homepage des Stadtplanungsamts/Stadterneuerung und des Umweltamts der Stadt Nürnberg
- Flyer „Der geschenkte Baum“ (Hrsg. Stadt Nürnberg Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde)