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Infostand zum Frankenschnellweg-Ausbau im Rahmen des Gostenhofer Straßenfests

Der BUND Naturschutz und weitere Gruppen aus dem Bündnis gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs haben am ersten Mai gemeinsam über die Folgen des Schnellstraßenausbaus auf etwa doppelt so viele Fahrspuren im Bereich Gostenhof informiert.

09.05.2023

Beim Straßenfest in Gostenhof wurden die konkreten Ausbaupläne erläutert und gezeigt. Außerdem gab es die Möglichkeit, für den Bürgerantrag StattAutobahn zu unterschreiben, um endlich eine Befassung des Stadtrats mit den städtebaulichen Entwürfen der Architekturstudenten von der Technischen Hochschule Ohm zu erreichen. Diese 18 Entwürfe zeigen exemplarisch, wie auf dem Projektgebiet stattdessen zukunftsorientiert eine nachhaltige und verkehrsvermeidende Stadtentwicklung umgesetzt werden könnte.

Statt einer Fahrspurverdoppelung, die neuen Verkehr induziert und Pendler regelrecht einlädt, mit dem eigenen Kfz in die Stadt zu fahren, würde beispielsweise eine gemischte Bebauung mit Wohnungen, sozialen Einrichtungen und Infrastruktur für den täglichen Bedarf Verkehr vermeiden. Darüber hinaus könnte die dort bereits bestehende leistungsfähige Nahverkehrs-Infrastruktur noch deutlich effektiver ausgelastet und ein Netz an dringend benötigten Grün- und Freiräumen geschaffen werden. Der rasch fortschreitende Klimawandel macht eine konsequent darauf ausgerichtete Stadtplanung notwendig, um die Bevölkerung dauerhaft in der Stadt halten zu können.

Weiterhin wurden anhand der Bebauungsplanentwürfe die für die Bevölkerung äußerst negativen Auswirkungen der Frankenschnellweg-Ausbauplanung auf die Entwicklung des Kohlenhofareals dargestellt. Im Laufe der Zeit hat dort die geplante Flächenversiegelung immer weiter zugenommen und der einst vorgesehene Stadtteilpark wurde durch Bürobauten ersetzt. Mit der Ruhendstellung des Bebauungsplanverfahrens wurde eine transparente Prüfung der Umweltauswirkungen und Bewertung der enormen Nachverdichtung an dieser stadtklimatisch sensiblen Stelle vermieden. Außerdem sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch von jeglicher Beteiligung und Mitwirkung ausgeschlossen.