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Radrennbahn Reichelsdorf: Klarstellung zum Artikel in den Nürnberger Nachrichten

Am Mittwoch, den 28. Februar hat das Verwaltungsgericht Ansbach über die denkmalschutzrechtliche Klage des Denkmalnetzwerks Bayern entschieden. An diesem Verfahren ist der BN nicht beteiligt.

29.02.2024

Die naturschutzrechtliche Klage des BUND Naturschutz begründet sich mit Baum- und Artenschutz, über diese wurde am Mittwoch NICHT entschieden! Für unsere Klage haben wir vom Verwaltungsgericht eine Frist von vier Wochen zur Begründung eingeräumt bekommen. Erst deutlich danach wird das Gericht über unsere Klage entscheiden. Bis dahin stehen die verbliebenen Bäume unter dem Schutz des gerichtlichen Fällverbots. Da ab 1. März nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich Fällungen und Eingriffe in den Baumbestand wegen der Brutzeit der Vögel verboten sind, ist die Frage des Baumschutzes unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in unserem Verfahren bis 1. Oktober zurückgestellt. Damit sind die Bäume an der Radrennbahn unabhängig vom Verfahrensausgang in jedem Fall bis dahin geschützt.