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Rechtsfond für das Knoblauchsland

Bitte unterstützen Sie eine mögliche Klage gegen die Bebauung wertvoller Flächen für Landwirtschaft, Tier- und Pflanzenwelt sowie menschliche Erholung.

19.12.2022

Liebe Freunde der Stadtnatur und des Knoblauchslands,

am 16.12.22 haben wir von dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Andreas Krieglstein und dem umweltpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion Dr. Otto Heimbucher erfahren, dass der Bebauungsplan für Wetzendorf am 22.12.22 endgültig gebilligt werden soll.

Wie vielen von Ihnen bekannt ist, wurde im Frühjahr versucht, die geschützte Knoblauchkröte im geplanten Wetzendorfer Baugebiet abzufangen. Auch sollen diesen Winter die Biotope (z.B. Hecken, Bäume) gerodet werden, obwohl sich dort Pflanzen und Tiere befinden, die auf der Roten Liste oder der Vorwarnliste stehen.

Es ist geplant, den Seegraben, ein Gewässer 3. Ordnung, auf einer Länge von 500 Metern zu zerstören.

Leider hat der BUND Naturschutz nicht die finanziellen Mittel, um eine Verbandsklage wegen dieser Verstöße gegen das Artenschutzgesetz einzuleiten. Alleine die rechtlichen Vorprüfungen kosten zwischen 5000 und 10.000 €. Die Klagen sind nochmals teurer.

Aus diesem Grund ist der BUND Naturschutz essenziell auf Spenden angewiesen.

Es wird darum gebeten, auf das Konto des BUND Naturschutz

IBAN: DE75 7605 0101 0001 0085 51
BIC: SSKNDE77xxx

unter dem Kennwort „Spende Rechtsbeistand Knoblauchsland“ einzuzahlen.

Die Spenden sind steuerlich absetzbar!

Wir freuen uns über jede Unterstützung und zählen auf Sie. Am Wetzendorfer Landgraben darf nicht gebaut werden!
Rettet das Knoblauchsland!

Dirk Richter,1. Sprecher, und Elfriede Kolb-Eisner, 2. Sprecherin der Ortsgruppe Knoblauchsland