Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 4684 („Bamberger Straße“)
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg sieht in seiner Stellungnahme erhebliche Abwägungsdefizite hinsichtlich Verkehr, Kaltluftentstehungsgebieten und Luftleitbahnen sowie artenschutzrechtliches Vollzugshindernis. Nach derzeitigem Stand bestehen durchgreifende naturschutz- und artenschutzrechtliche Bedenken gegen die materielle Rechtmäßigkeit der Planung
Forderungen
Der BUND Naturschutz fordert aufgrund des erwiesenermaßen fehlenden Bedarfs die sofortige Einstellung der Planung. Bezüglich der fehlerhaften und unvollständigen Planunterlagen fordert der BN weiterhin:
- Vorlage einer vertieften klimaökologischen Untersuchung mit Strömungsmodellierung auf Grundlage des Stadtklimagutachtens 2019
- Durchführung eines nachvollziehbaren Variantenvergleichs zur Minimierung klimatischer Beeinträchtigungen
- Vorlage der vollständigen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vor Satzungsbeschluss
- rechtliche Sicherung und vorgezogene Umsetzung funktionsfähiger CEF-Maßnahmen
- ergänzende Abwägung unter ausdrücklicher Berücksichtigung kumulativer Klimawirkungen
Nach derzeitiger Aktenlage bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans. Die festgestellten Mängel sind geeignet, im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 VwGO zur Unwirksamkeit zu führen.




