Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 4656 „Technische Universität Nürnberg“
Schutz des Baumbestandes
Der BUND Naturschutz kritisiert die Rodung von ca. 33.000 Quadratmetern innerstädtischen Waldes. Er hat an dieser Stelle hohe stadtökologische Bedeutung. 800 neue Bäume als Ersatz können den Verlust vor Ort in keiner Form kompensieren. Im Stadtgebiet sind Wälder dieser Größenordnung kaum ausgleichbar. Insbesondere der Alteichenbestand entlang der Bahnstrecke mit seinen etwa 20 m hohen und circa 100-järigen Bäumen hat eine enorme ökologische Wertigkeit.
Der BN unterstützt daher den Beschluss des Naturschutzbeirats der Stadt Nürnberg vom 13.05.2025, das staatliche Bauamt aufzufordern, den Erhalt der alten Eichen am Bahngleis zu gewährleisten. Damit der vom Gutachter geforderte Mindestabstand der Baumaßnahme eingehalten werden kann, müssen die angrenzenden Bauten entsprechend abgerückt und um ein Stockwerk ergänzt werden. Der ökologische Wert dieser über 100-jährigen Bäume rechtfertigt aus Sicht des BUND Naturschutz die Mehrkosten.
Es ist in diesem Zusammenhang nicht klar, warum bei der Kampfmittelsondierung grundsätzlich Bäume gefällt werden müssen. Nach Kenntnis des BN ist dies auch bei vorhandenem Baumbestand möglich. Allein die Bergung von sondierten Objekten kann im Einzelfall zu einer Schädigung führen oder eine Fällung erforderlich machen. Des Weiteren sieht der BUND Naturschutz eine flächige Rodung allein zur Bodensanierung kritisch, wenn keine Baukörper im Umfeld geplant sind. Aus Sicht des BUND Naturschutz wäre der Erhalt des Baumbestandes kleinräumig möglich. Der Ausgleich des Waldes im Verdichtungsraum ist für die Stadt weitgehend irrelevant und bedeutet keinen Ausgleich vor Ort.
Schutz der Zauneidechse
Es handelt sich um die größte Zauneidechsenpopulation Nordbayerns. Als streng geschützte FFH-Art (Anhang IV) gilt hier der formelle Schutz des europäischen Naturschutzrechts. Der BUND Naturschutz stellt fest, dass die Meldung für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung trotz entsprechender Wertigkeit offensichtlich nicht erfolgt ist. Aus Sicht des BUND Naturschutz muss aber ein entsprechender Schutz nach FFH-Richtlinie zwingend gelten.
Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind in keiner Form funktional, um diese Population in ihrer Größe auch genetisch zu erhalten. Dafür wären Ausgleichsflächen in entsprechender Größe, Wertigkeit und im identischen räumlichen Zusammenhang erforderlich.
Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen und Bedenken. Im Übrigen hält der BUND Naturschutz an allen Kritikpunkten seiner umfangreichen Stellungnahme vom 28.06.2016 fest, soweit sie nicht durch die aktuellen Entwürfe berücksichtigt wurden. Sie sind ohne textliche Ausführung Gegenstand dieser Stellungnahme.