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Pressemitteilung 24/2004

Mauersegler-Tragödien unter Nürnbergs Dächern

Mauersegler, noch im Jahr 2003 als Vogel des Jahres im Brennpunkt des öffentlichen Interesses, brüten anders als Schwalben in den Häusern der Kernstädte.

Meist sind die Untermieter Mauersegler den Hauseigentümern nicht bekannt. Bei Haussanierungen während der Brutzeit von Mai bis Juli werden Hauseigentümer wie Handwerker oft unangenehm überrascht: Nach der Abdeckung des Dachs liegen unerwartet Eier in einem kaum erkennbaren Nest oder es versuchen sich junge Mauersegler mit den Stummelfüßen in dunkle Dachwinkel in Sicherheit zu bringen. Werden die Arbeiten fortgesetzt, ist die Brut verloren. Aufgrund Einrüstung der Häuser kommen Mauersegler nicht mehr an das Gelege zum Brüten oder können keine Nahrungsballen an die Jungtiere übergeben.

In den Sommermonaten werden vermutlich täglich Mauersegler-Eier verlassen und Jungvögel verhungern elendlich, weil in Bayern klare Richtlinien zum Umgang mit geschützten Vogelarten fehlen. In der Brutsaison 2004 wandten sich bereits 6 Hauseigentümer oder Bewohner Hilfe suchend an den Bund Naturschutz. Es waren 10 Gelege betroffen. Tatsächlich ist von einer wesentlich höheren Dunkelziffer auszugehen.

Der Mauersegler gilt gemäß § 20a Bundes Naturschutzgesetz (2002) bundesweit als ein besonders geschütztes Lebewesen. Diese Schutzkategorie wird ebenfalls in der Bundesartenschutzverordnung und der EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG gesehen.

Damit müsste der Mauersegler auch in Bayern den Schutz seiner Brutstätten genießen können, denn gemäß § 42 Bundes Naturschutzgesetz (2002) ist die Zerstörung von Wohnstätten besonders geschützter Tiere untersagt.

Eine Gesetzeslücke in Bayern begünstigt, dass Hausbesitzer in Innenstädten bei Haussanierungsarbeiten in prekäre Situationen geraten. An keiner Stelle im Rahmen eines ggf. notwendigen Genehmigungsverfahrens werden sie auf Mauersegler oder andere Gebäudebrüter hingewiesen.

Sind keine Vorkehrungen getroffen und man entdeckt bei Sanierungsarbeiten, so ist die Bau- oder Sanierungsmaßnahme einzustellen und der Nestzugang wiederherzustellen!

Das Gesetz auf diese Weise zu erfüllen, überfordert viele Hauseigentümer, denn es entstehen hohe Kosten für Gerüstauf- und –abbau sowie wartende Handwerker. In der Regel wird deshalb so reagiert, wie es Familie Hupfer wohl tun musste.

Der Bau läuft unter Missachtung der Gesetzeslage weiter. Ist der Hauseigentümer kooperativ, schafft er anschließend wieder Mauersegler-Brutplätze.

Auch diese Maßnahme müsste selbstverständlich sein – doch es fehlt in Bayern an Regelungen, die Behörden einen Handlungsrahmen vorgeben.

Deshalb fordern Agenda 21-Gruppe „Der Mauersegler in Nürnberg“ und Bund Naturschutz, den Schutz gebäudebrütender Vogelarten ernst zu nehmen. Der Nachweis von Mauersegler & Co. mittels eines Gutachtens im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens verursacht geringe Kosten, gibt aber dem Bauherren Planungssicherheit und garantiert den Mauerseglern einen Bruterfolg!

Aktuell können Mauersegler nur durch Kenntnis ihrer Brutstätten geschützt werden. Deshalb bitten Bund Naturschutz und Agenda 21-Gruppe die Bevölkerung um die Meldung von Häusern, die von Mauerseglern angeflogen werden, an

Johannes Heuss        0911/808256              oder
Bund Naturschutz       0911/457606