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Pressemitteilung 29/2005

Flughafentunnel als Ökodesaster!

Raumordnungsverfahren zur Anbindung des Flughafens. BN stellt sich vor den Reichswald und kritisiert Regierung von Mittelfranken als willige Vollstrecker des Megatunnels.

Entscheidung contra Natur und Mensch

Als dramatische Fehlentscheidung zuungunsten von Naherholung und Natur wertet der Bund Naturschutz das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zur Anbindung des Flughafens an die A3. Insbesondere für die Einwohner von Buchenbühl droht eine Verkehrslawine. Zudem wird der einzige autofreie Zugang zum Reichswald von der Straße durchschnitten und unersetzliche Natur zerstört. Einzig und allein wirtschaftliche Belange des Flughafens stehen offensichtlich im Vordergrund. Nicht umsonst haben sich im Verfahren über 900 Bürger aus dem Ballungsraum gegen die Nordanbindung ausgesprochen.

Nordanbindung schön gerechnet

Das Straßenbauamt Nürnberg hatte als Vorbedingung für das Raumordnungsverfahren eine ganze Reihe von Trassenvarianten untersucht. Darunter befand sich auch eine Kombination aus Westanbindung über die B4 und Ostanbindung direkt von der B2, sowie eine weitere Tunnelvariante, die bei Almoshof an das Abflugterminal anknüpft. Diese beiden Varianten wurden angeblich aus naturschutzfachlichen Gründen ausgeschlossen und nicht in das eigentliche Raumordnungsverfahren eingebracht. Mit dem Vorgehen Ost- und Westspange als durchgehende Straße darzustellen, wurde die gesamte Trasse schlechtgerechnet. Dabei würde die Westanbindung allein sicher nicht gegen Naturschutzrecht verstoßen. Das vorgefasste Ziel des „Becksteintunnels“ wird vom Straßenbauamt durch leicht durchschaubare Beeinflussung der Fakten erreicht. Die Variantendiskussion ist nur Spiegelfechterei.

Die Regierung von Mittelfranken hat diese Darstellung kritiklos übernommen, ohne im geringsten auf die Argumente von Bürgern und Naturschutzverbänden einzugehen. Ökologische Argumente werden nur noch vorgeschoben, um vom Flughafen nicht gewünschte Trassen vorab auszuschließen.

Dass es im Verfahren eine klare Vorgabe für den „Becksteintunnel“ gab, zeigt aus Sicht des BN auch die Tatsache, dass alle Verwaltungsstellen (Forstdirektion, Wasserwirtschaftsamt, Landesamt für Umweltschutz) für die Tunnelvariante stimmen, was angesichts der erheblichen Umweltrisiken des Tunnelbaus nahezu grotesk wirkt.

Verkehrsentlastung Nebensache

Nicht nur die Buchenbühler Bürger haben mehr Verkehr vor der Haustür zu erwarten, auch Ziegelstein darf nicht mit einer Entlastung rechnen. Denn der Ausbau des Gewerbegebiets Flughafenstraße und der Durchbau der Bamberger Straße sind Bedingung für die Nordspange. Mit anderen Worten: pumpt man durch diese beiden Maßnahmen gleichzeitig Verkehr nach Ziegelstein, wird die prognostizierte Verkehrsbelastung kompensiert.

Kostengünstige Alternativen statt Vernichtung von Steuergeldern

Durch den billigeren und bedarfsgerechten Ausbau von Flughafenstraße und westlicher Marienbergstraße könnte dagegen die Anbindung des „am besten erreichbaren Regionalflughafens Deutschlands“ (so die mehrfache Bewertung) bis weit in die Zukunft garantiert werden. Gleichzeitig könnten über 50 Millionen Euro Steuergelder für den gigantischen Tunnel eingespart werden, die man sonst im Reichswald vergräbt. Der reine Güterumschlag von LKW zu LKW (Truckinganteil) von ca. 80% (!) muss vom Flughafen und damit von Ziegelstein wegverlagert und z.B. über das Güterverkehrszentrum am Hafen abgewickelt werden.

Dramatische Naturzerstörung

Die Naturzerstörung durch die Nordanbindung ist aus Sicht des BN enorm und nicht „verträglich“, wie im Raumordnungsverfahren dargestellt. Auf mindestens 1,5 Kilometern Streckenlänge müssten nach Schätzung des Naturschutzverbandes Bannwald gerodet werden. „Der gigantische Tunnel wirkt sich auf die Grundwassersituation im sensiblen Ökosystem großflächig aus,“ befürchtet“ Therese Mayerle. „Das haben wir beim Bau der U-Bahn gemerkt. Die Feuchtwälder entlang von Bucher Landgraben und Kothbrunngraben vertragen keine Grundwasserabsenkung.“

Damit sind zukünftige Natura-2000-Schutzgebiete der EU im weiten Umgriff der Trasse betroffen. Einen klaren Rechtsverstoß sieht der BN daher in den Varianten zur Nordanbindung und kündigt an, alle Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wahrzunehmen.