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Moorenbrunnfeld in Nürnberg: Antrag auf Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet

Das Moorenbrunnfeld im Süden Nürnbergs zählt zu den wertvollsten Naturflächen der Stadt. Das westliche und östliche Moorenbrunnfeld umfassen zusammen ca. 45 Hektar unterschiedlicher Biotopflächen, wie Sandmagerrasen, Hecken, Feuchtwiesen und Einzelbäume. Zusammen bilden sie einen vielfältigen Biotopkomplex mit hohem Potenzial für den Artenschutz.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP, 1996) des bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen bewertet das östliche Moorenbrunnfeld als landesweit bedeutsamen Lebensraum (Biotop Nr. 823). Der BUND Naturschutz konnte im Jahr 2000 beim Geo-Tag der Artenvielfalt 776 verschiedene Tier- und Pflanzenarten nachweisen, darunter 33 Arten der Roten Liste. Mit wenigen Ausnahmen sind die Teilbereiche des Moorenbrunnfeldes bei der Stadtbiotokartierung 2007 erfasst (Biotope Nr. 1499, 1501, 1703, 1707). Auf dem östlichen Moorenbrunnfeld sind laut Landschaftsplan (LP) von 2005 nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotopflächen kartiert. Das westliche Moorenbrunnfeld ist Teil des Landschaftsschutzgebiets Nr. 13 „Langwasser” (ID LSG-00536.19). Folgerichtig hat auch die Stadt Nürnberg 2023 für das östliche Moorenbrunnfeld eine Beweidungsverordnung (BewVO) erlassen.

Mit dem Verzicht der Wohnbebauung auf dem Moorenbrunnfeld und dem geplanten Wegzug der Firma Siemens bis 2026 gibt es keine Gründe, das wertvolle Areal nicht naturschutzrechtlich besser zu sichern.

Der BUND Naturschutz und der Bürgerverein Südost beantragen daher die Ausweisung des östlichen Moorenbrunnfeldes zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) nach § 26 BNatSchG zwischen Gleiwitzer Straße, Krainer Straße, Oelser Straße und Schreiberhauer Straße.

Alle wesentlichen Ziele eines Landschaftsschutzgebietes sind hier erfüllt. Die Ausweisung ist daher notwendig:

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft und
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Der BUND Naturschutz hält die Erweiterung des im Westen angrenzenden Landschaftsschutzgebietes Nr. 13 um die beantragte Fläche für sinnvoll.

Impressionen vom Pressetermin

Fotos: Wolfgang Dötsch