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BUND Naturschutz kritisiert fehlenden Hochwasserschutz und geplante Bebauung am Wetzendorfer Landgraben

Pressemitteilung vom 1. August 2024

Die Veranstaltung „Starkregen in Thon-Wetzendorf – wie geht's weiter?“ am 22.07.2024 war mit weit über 100 Personen sehr gut besucht, darunter viele von Überschwemmungen betroffene Haushalte.

Dieses Mal waren wichtige Vertreter der Stadtverwaltung der Einladung des Bürgervereins Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. gefolgt: Dipl.-Ing. Volker Nachtmann (Technischer Leiter der Stadtentwässerung und Umweltanalytik), Armin Müller (SÖR, Leiter Wasserwirtschaft, zuständig für Gewässer), Dr. Klaus Köppel (Leiter des Umweltamts) und Stefan Bertelmann (Staatliches Wasserwirtschaftsamt). Der BUND Naturschutz wurde von Dirk Richter, Sprecher der Ortsgruppe Knoblauchsland, vertreten.

Starkregen gefährdet Anwohner

Zu Beginn informierte Herr Dr. Köppel die Zuhörer über den Unterschied zwischen Starkregen (große Regenmengen regnen in kurzer Zeit auf ein Gebiet ab) und Flusshochwasser mit Hochwasserwellen (wie im Ahrtal). In Thon/Wetzendorf handelte es sich am 16. Mai 24 um extremen Starkregen der Kategorie 8 von 12, wo 60 Liter Wasser auf einen Quadratmeter in wenigen Stunden abregneten. Die Kanalisation ist auf solche Belastungen nicht ausgelegt, sodass es das Wasser aus den Kanaldeckeln und auch aus den Abflüssen in Gebäuden herausdrücken kann, wenn kein Rückstauventil vorhanden ist.

Konzept ohne Hochwasserschutz

Darüber hinaus sucht sich das Wasser auf der Straße seinen Weg, sodass die tiefsten Punkte der Straße und des Geländes überflutet werden, so Nachtmann. Da der Wetzendorfer Landgraben ein Stück weit von Süd nach Nord ohne Entwässerungskonzept verlegt wurde, um Platz für die neue Wohnbebauung zu schaffen, die frühere Lage des Grabens aber der tiefste Punkt im Gelände blieb, waren durch den Starkregen entlang der Forchheimer Straße viele Keller und auch Tiefgaragen überflutet. Das abfließende Wasser des Starkregens nahm den ursprünglichen Weg des Bachbetts, was auch bei zukünftigen – voraussichtlich häufiger auftretenden Starkregenereignissen – der Fall sein wird. Die Betroffenen sollen nun eine kostenfreie Beratung durch Gutachter erhalten, um ihre Wohngebäude besser abzusichern zu können. Von Seiten der Stadt wird es keine Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen durch Starkregenereigenisse geben, da das Baugebiet nach damaligem rechtlichen Stand genehmigt wurde.

„Schon damals hat die Bebauung allen gängigen Erkenntnissen zum Hochwasserschutz diametral widersprochen. Sie hätte so niemals genehmigt werden dürfen“, argumentiert Dr. Elfriede Kolb-Eisner von der Ortsgruppe. „Die Stadt ist ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht gerecht geworden, sondern hat wider besseren Wissens allein nach dem Buchstaben des Gesetztes gehandelt.“

Am 11.07.24 wurde nun der Bebauungsplan Wetzendorf-Parlerstraße erneut im Bauausschuss der Stadt Nürnberg gebilligt, sodass noch mehr landwirtschaftliche Grünfläche versiegelt werden wird. Das Regenwasser der überbauten Fläche soll in Rigolen gespeichert werden. Jedoch sagte Herr Nachtmann vorher, dass das Schwammstadtprinzip bei Starkregen nicht helfe (Zeitraum, Menge, Versickerungszeit) und das Wasser über die Oberfläche abgeleitet werde.

Der geplante zehn Hektar große Landschaftspark soll als „Polder“ wirken. Herr Dr. Köppel betonte, der Bebauungsplan sei „im Interesse der Allgemeinheit“ und es dürfe dadurch „keine Schädigung Dritter“ durch Starkregenereignisse geben.

Neubaugebiet verschärft Hochwassergefahr

Aus Sicht des BUND Naturschutz ist zu befürchten, dass bei einem Schadensereignis durch Starkregen behauptet werden könnte, die Überflutungen in Wetzendorf, Schniegling oder Fürth wären auch ohne das Neubaugebiet geschehen. Bei extremen Starkregenereignissen müssen die Rigolen nicht in der Lage sein, das Wasser auf der versiegelten Fläche abzufangen (das wären zum Beispiel 60.000 Liter pro 1000 m2 überbauter Fläche). Das Wasser soll zwischen den Neubauten direkt in die Ebene des Wetzendorfer Landgrabens abgeleitet werden.

Somit ist unklar, ob entsprechende Wassermassen nicht zum Anschwellen des Landgrabens und zu Überschwemmungen bachabwärts führen können. Auch weiß man nicht, ob sich die „Flutpolder“ am Wetzendorfer Landgraben nicht negativ auf die Unteranlieger in Wetzendorf, Schniegling und Fürth auswirken.

Bebauung auf Kosten von Hochwasserschutz und Natur

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hier ein höchstpreisiges Wohnprojekt auf Kosten von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen, eines Kaltluftentstehungsgebiets, eines Gewässers, von zahlreichen Bäumen und Hecken und streng geschützten Tieren und Pflanzen entstehen soll, das auch möglicherweise negative Auswirkungen bei Starkregenereignissen in Wetzendorf, Schniegling und Fürth haben wird.


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