Mahnwache und Freispruch für angeklagten „Dinosaurier“
„Dinosaurier“ vor Gericht – wegen Vermummung
Am Dienstag stand ein Aktivist vor Gericht, der bei einer angemeldeten Versammlung im Dinosaurier-Kostüm für ein Ende von fossilen Subventionen demonstriert hatte. Direkt vor der Verhandlung gab es jetzt eine Klimaschutz- und Solidaritäts-Mahnwache vor dem Amtsgericht. Diesmal konnte der Dinosaurier dabei unbehelligt auf dem Gehweg auf und ab laufen.
Mit Bannern und Sprüchen wurde deutlich gemacht, dass Klimaschutz nichts mit Straftaten zu tun hat, und gefordert, keine Dinos vor Gericht zu zerren. Als Zeichen der Solidarität trugen dabei die meisten eine Dino-Maske, so auch Bettina Klose, die Sprecherin des Arbeitskreises Frankenschnellweg. Sie hatte im Mai an der Dino-Aktion mitgewirkt und einen Redebeitrag zum Thema fossile Subventionen bei FSW-Tunnelbauten gehalten.
Dinosaurier symbolträchtig bei Demonstration „Stoppt fossile Subventionen“
Unter dem Motto „Stoppt fossile Subventionen“ hat am 18. Mai 2024 beim U-Bahnhof Rothenburger Straße eine Demonstration stattgefunden. Ein allgemein verständliches Symbol für das Aussterben bzw. den Untergang, der wegen mangelndem Klimaschutz vielen Spezies droht, lieferte damals ein Demonstrant im aufblasbaren Dinosaurier-Kostüm. Dies war zugleich auch Sinnbild für das „Dinosaurier-Vorhaben“ Frankenschnellweg-Ausbau. Unter den Augen der mit mehrfacher Gruppenstärke anwesenden Polizei war er hineingeschlüpft, nachdem er einem Beamten sogar noch seinen Ausweis gezeigt hatte.
An der von Extinction Rebellion Nürnberg als „Swarming“ auf der Fußgängerfurt über den Frankenschnellweg angemeldeten Kundgebung hatten mehr als 50 Menschen unterschiedlichster Klimaschutzgruppen mit Bannern und Plakaten teilgenommen. Während in Sprechchören wirksamer Klimaschutz gefordert wurde, war der „Dinosaurier“ im Vordergrund umhergelaufen und von Bettina Klose symbolisch „verjagt“ worden, was den Medien ausdrucksstarke Bilder lieferte.
Gegen den Kostümträger war anschließend ein Verfahren wegen „Verstoß gegen das Vermummungsverbot“ eingeleitet worden. Dass das Gesicht durch ein großes „Fenster“ im Kostüm vollständig zu sehen war, schien nicht entgegenzustehen. Der Aktivist hätte eine Geldstrafe von 1.000 € dafür zahlen sollen.
Versammlungsfreiheit und freie Wahl der Kundgebungsmittel gestärkt
Laut polizeilicher Zeugenaussage vor Gericht war der angeklagte Aktivist bereits von früheren Demos bekannt gewesen. Aufgrund der Witterung sei aber das Gesicht hinter dem Sichtfenster nicht erkennbar gewesen. Der Angeklagte wurde vom Tatvorwurf freigesprochen. Das Gericht sah keine Vermummungs-Absicht. Das Dino-Kostüm war ein zulässiges Kundgebungsmittel und diente offensichtlich nicht der Vermummung, sondern der freien Meinungsäußerung.
Dieses Verfahren zeigte einmal mehr die gezielte Kriminalisierung von Klimaschutz-Aktiven sowie die überzogenen Repressionen (hier Ermittlung und Strafverfahren wegen absurder Tatvorwürfe). Ein bisschen Abrüstung und Augenmaß auf polizeilicher Seite bei völlig friedlichen Versammlungen wäre hilfreich, könnte Personalkapazitäten und auf allen Seiten die Nerven schonen.