Grün für die Stadt
Es gibt drei Fördermaßnahmen:
- „Der geschenkte Baum“: Förderprogramm für Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken
- „Mehr Grün für Nürnberg!“: Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Frei-, Fassaden- und Dachflächen in den Stadterneuerungsgebieten:
Nördliche Altstadt, Altstadt-Süd
Galgenhof/Steinbühl
Gleißhammer/St. Peter
St. Leonhard/ Schweinau
Weststadt/Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus
Langwasser - „Initiative Grün“: Förderprogramm für Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen außerhalb der Stadterneuerungsgebiete
Zu 1.: „Der geschenkte Baum“
Was wird gefördert?
Der Kaufpreis von Laub- oder Obstbäumen auf privaten Grundstücken in Höhe von maximal 750 € pro Baum
Bis zu 12 Monate nach dem Kauf eines Baumes ist die Förderung von umgesetzten oder begonnenen Maßnahmen möglich!
In welchem Umfang wird gefördert?
Im Kalenderjahr können auf einem Grundstück maximal drei Maßnahmen gefördert werden. Das gilt sowohl für eine Person als auch für eine Eigentümergemeinschaft.
Die Kostenübernahme ist auf eine maximale Fördersumme von 750 € je Baumpflanzung beschränkt.
Voraussetzungen für den jeweiligen Baum:
Laubbäume: als Hochstamm mit Stammumfang mindestens 16/18 cm
Obstbäume: als Halb- oder Hochstamm mit Stammumfang mit mindestens 15-Liter-Container oder als Spalierform mit mindestens 15-Liter-Container oder 150 cm Höhe oder Breite
Das wird nicht gefördert:
- notwendige Pflanzungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung bestehen (z.B. Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung)
- Baumzüchtungen ohne natürlichen Kronenaufbau wie z.B. Kugel- oder Dachformen
- Nadelbäume
- Pflanz- und Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Antragsstellung:
Anträge können bis zu 12 Monate rückwirkend nach dem Kauf eines Baumes gestellt werden (online oder per Post).
- Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Baumstandortes (z.B. Bayernatlas, Stadtplan)
- Bild(er) des Baumes
- Kostenrechnung mit nachvollziehbarer Angabe der Pflanzqualität
- ggf. Vertretungsvollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers, Einverständniserklärung aller Eigentümer*innen
- ggf. weitere Unterlagen
Bei Fragen zum Förderprogramm „Der geschenkte Baum“:
Untere Naturschutzbehörde
Bauhof 2
90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-2 32 99
geschenkterbaum.nuernberg.de
Zu 2.: „Mehr Grün für Nürnberg!“
Was wird gefördert?
- Kosten für fachgerechte und qualifizierte Planung
- Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Baumpflanzungen, begrünte Pergolen bzw. Rankgerüste
- Entsiegelung befestigter Flächen, z.B. auch Spielecken
In welchem Umfang wird gefördert?
Pauschaler Zuschuss von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 30.000 €
Bei Fragen zum Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg!":
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
Telefon: 0911/231-7247, -3276
Zu 3.: „Initiative Grün“
Was wird gefördert?
- Kosten für fachgerechte und qualifizierte Planung
- Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Baumpflanzungen, begrünte Pergolen bzw. Rankgerüste
- Entsiegelung befestigter Flächen, z.B. auch Spielecken
In welchem Umfang wird gefördert?
Pauschaler Zuschuss von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 15.000 €
Bei Fragen zum Förderprogramm „Initiative Grün":
Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
Frau Ruf
Telefon: 09 11/2 31-73 91
Mehr Informationen (z.B. zu speziellen Förderrichtlinien, Förderverträgen, Möglichkeiten der Antragstellung, Unterstützung durch Beratung) finden sich auf der Homepage der Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt bzw. Umweltamt.
Die Flyer zum Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg!“ und „Initiative Grün“ werden aktuell im Stadtplanungsamt überarbeitet.
Quellen:
- Homepage des Stadtplanungsamts/Stadterneuerung und des Umweltamts der Stadt Nürnberg
- Flyer „Der geschenkte Baum“ (Hrsg. Stadt Nürnberg Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde)