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32. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Solarpark Katzwang sowie Bebauungsplan Nr. 4682 für ein Gebiet „Solarpark Katzwang“

Mitwirkungsmöglichkeit nach § 63 BNatSchG in Verbindung mit Art. 45 BayNatSchG

16.11.2023

Dder BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am Parallelverfahren der 32. FNP-Änderung sowie des Bebauungsplans Nr. 4682 „Solarpark Katzwang“ und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der BUND Naturschutz begrüßt grundsätzlich Freiflächenfotovoltaik als notwendigen und wesentlichen Bestandteil der Energiewende, da die Energieausbeute pro Fläche deutlich größer ist als bei entsprechender Nutzung in Form von Biomasse. Der Standort an der Bundesautobahn A6 und am Main-Donau-Kanal ist vorausschauend gewählt, weil sich zudem im Süden unterschiedliche Areale für Abfallwirtschaft und Deponierung anschließen, die als Naherholungsflächen nicht nutzbar sind.

Keine Fotovoltaik in Landschaftsschutzgebieten

Allerdings ist die Fläche auch Teil des dortigen Landschaftsschutzgebiets. Der BUND Naturschutz sieht allgemein den Bau von Freiflächenfotovoltaik in Landschaftsschutzgebieten kritisch. Der Naturschutzbeirat der Stadt Nürnberg hat das Vorhaben daher abgelehnt und der BUND Naturschutz schließt sich dieser Position an. Grundsätzlich haben in der dicht bebauten Großstadt auch vordergründig unattraktive Bereiche hohe Bedeutung, da Menschen der benachbarten Ortsteile nur wenige Alternativmöglichkeiten im Wohnumfeld haben. Allein in den unmittelbar angrenzenden Siedlungen Katzwang, Kornburg und Kleinschwarzenlohe wohnen über 12.500 Menschen, was der Bevölkerung einer Kleinstadt entspricht. Der BUND Naturschutz befürchtet hier einen Präzedenzfall, zumal er bereits von einer Betreiberfirma zur entsprechenden Nutzung eines benachbarten BN-Biotops angefragt wurde.

Vorrang für Fotovoltaik auf Dächern im Stadtgebiet!

Daher muss aus Sicht des BUND Naturschutz Fotovoltaik primär auf ungenutzten Dachflächen realisiert werden, für die es in der Stadt und im Landkreis noch gewaltige Potenziale gibt. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, könnten man Freiflächenfotovoltaik im Stadtgebiet überdenken. Ganz allgemein sollten Maßnahmen der Energiegewinnung und des Netzausbaus so gewählt werden, dass das Lebensumfeld möglichst weniger Bürger negativ beeinflusst wird. Gerade der Nürnberger Süden könnte unter dem Ausbau der 380-kV-Freileitung P53 („Juraleitung“) massiv zu leiden haben. Eine weitere Zerstörung von Landschaftsräumen ist daher nicht akzeptabel.

Erhalt und Erweiterung von Schutzgebieten

Sollte die Maßnahme trotzdem realisiert werden, fordert der BUND Naturschutz folgende Punkte:

  1. Für den Verlust des Landschaftsschutzgebiets ist ein LSG an neuer Stelle mit mindestens gleicher Größe auszuweisen. Der Raum Kornburg umfasst zahlreiche wertvolle Biotope, die vom Landschaftsschutzgebiet Nr. 12 „Kornburg“ nicht erfasst werden. Hier ist problemlos Kompensation möglich.
  2. Die Biotope im Eigentum des BUND Naturschutz bei Kornburg sind als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) auszuweisen, wie dies der BUND Naturschutz erfolglos seit über zehn Jahren fordert.
  3. Die Stadt Nürnberg kümmert sich effektiv um die Durchsetzung der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung und beseitigt zahlreiche, massive bauliche Eingriffe im LSG Nr. 12, wie dies der BUND Naturschutz schon mehrfach seit Jahren erfolglos angemahnt hat. Sie stellen nicht nur klare naturschutzrechtliche, sondern auch baurechtliche Verstöße dar.

Die Zerstörung des vorhandenen Landschaftsschutzgebiets, die fehlende Umsetzung der Schutzverordnung und die Weigerung zur Ausweisung neuer Schutzgebiete belegen eindrucksvoll den geringen Wert des Natur- und Landschaftsschutzes in der Stadtverwaltung Nürnberg.

Bezüglich der Gestaltung der geplanten Freiflächenfotovoltaik fordert der BUND Naturschutz folgende Punkte zur berücksichtigen:

  1. kein Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln
  2. kein Einsatz von Chemikalien bei der Modulreinigung
  3. Einsaat unter den Modulen mit Heudrusch nahegelegener artenreicher Wiesen
  4. oder mit zertizifiertem gebietsheimischen Wildpflanzen-Saatgut
  5. Mahd mit insektenfreundlicher Mähtechnik
  6. kein Mulchen
  7. wenn möglich extensive Beweidung
  8. Prüfung, ob inselartige Freiflächen zwischen den Modulen möglich sind
  9. vollständiger Rückbau muss möglich sein
  10. biologisches Monitoring

Stellungnahme als PDF