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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4675 Buch Süd

Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe Nürnberg und Ortsgruppe Knoblauchsland

 

09.08.2024

Der BUND Naturschutz bedankt sich für die Möglichkeit zur Beteiligung im Rahmen des oben genannten Verfahrens und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Grundsatzposition

Der BUND Naturschutz begrüßt die Umnutzung von versiegelten Gewerbeflächen, sieht aber deutliche Defizite bei der Grünordnung. Die Rodung des Waldes im Süden und den Umbau in eine Parkanlage bzw. die Umwidmung in eine Grünfläche lehnt der BUND Naturschutz strikt ab. Des Weiteren lehnt der BUND Naturschutz den Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen ab. Beide Punkte widersprechen klar dem Beschluss des Stadtrates „Nürnberg grün und lebenswert“ vom 15.06.2023 und sind so nicht umsetzbar.

Allgemeine Kritikpunkte

Der Bebauungsplan sieht den Erhalt und die Umnutzung der ehemaligen Hefefabrik BAST und einiger Nebengebäude vor, die unter Denkmalschutz stehen. Hier und auf dem übrigen Baugelände soll ein neuer Ortskern mit einem Mix aus Wohnen, Gewerbe und anderen Einrichtungen für die Menschen vor Ort entstehen, um den Ort Buch neu zu beleben.

Die Gesamtfläche des Bebauungsplans umfasst 13,1 ha, davon 27% versiegelte Fläche, 42% landwirtschaftliche Fläche, Haus- und Kleingärten 14%, Wald 10%, sonstige Vegetationsflächen 8%.

Das „Wäldchen“ im Süden der Entwicklungsfläche soll vollständig erhalten werden. Allerdings handelt es sich hierbei um einen naturnahen Laubwald im Sinne des Waldgesetzes. Beim Umbau des Bestands in eine Parkanlage sind nachweislich massive Eingriffe erforderlich, die die ökologische Wertigkeit stark verringern und die Waldeigenschaft ausschließen. Daher ist eine Rodungserlaubnis erforderlich und eine entsprechende Ersatzaufforstung. Aufforstungen sind im Knoblauchsland und allgemein in Nürnberg aufgrund der Flächenknappheit nur schwer zu realisieren. Bei den zahlreichen bedauerlichen Eingriffen in den Reichswald, z.B. im Zuge des Autobahnbaus, werden fast ausschließlich Aufforstungsflächen im Bereich der benachbarten Kommunen bepflanzt. Dadurch gehen den Nürnberger Bürgern große Waldbereiche mit Klimafunktion dauerhaft verloren. Pflanzungen mit kleinen Forstsetzlingen brauchen Jahrzehnte, um zu kleinen Bäumen heranzuwachsen. Aus diesen Gründen ist eine Rodung aus Sicht des BUND Naturschutz strikt abzulehnen.

Zudem wurden hier bereits – da bisher forstwirtschaftliche Fläche – einzelne Bäume entnommen und CEF-Maßnahmen durchgeführt. Es handelt sich hierbei um das regional bedeutsame Biotop 304 (laut Arten- und Biotopschutzprogramm, ABSP 1996) in einer Größe von ca. 1,3 ha mit heimischen Bäumen und Gehölzen und Habitatstrukturen für höhlenbrütende Arten.

Der BUND Naturschutz fordert stattdessen die Ausweisung des Waldes (Biotop 304, ABSP) zum geschützten Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG. Er ist bei der anstehenden Novellierung der Verordnung der Stadt Nürnberg über den Schutz von kleinräumigen Waldbeständen (WaldbiotopVO – WBiotopVO) zu berücksichtigen und aufzunehmen.

Auch soll ein 1.250 m2 großes Areal im nördlichsten Teil des Baugeländes mit älteren, erhaltenswerten Bäumen, überwiegend Winterlinden und Roteichen (Biotop N-1006-002), in die Grünflächen integriert werden. Der BUND Naturschutz fordert die Ausweisung des Biotops als Naturdenkmal nach § 20 Abs. 2 Nr. 6 und § 28 BNatSchG, um den Erhalt des wertvollen Baumbestands innerhalb des Ortsteils dauerhaft zu sichern. Die Verordnung der Stadt Nürnberg zum Schutz der Naturdenkmäler (Naturdenkmalverordnung – NatDmVO) ist entsprechend zu ändern und zu ergänzen.

Im Planungsbereich gibt es noch weitere erhaltenswerte Einzelbäume mit hoher Vitalität, die möglicherweise den Planungen zum Opfer fallen werden (z.B. Feldahorn Nr 157, Hängebirke 068, Sommerlinde 070). Der BN gibt zu bedenken, dass Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von 20 cm um die 80 Jahre benötigen, um einen älteren Baum im Blattvolumen zu ersetzen, und fordert daher den Erhalt der Bäume

Im Planungsbereich liegen auch geeignete Habitatstrukturen für saP-relevante Arten, wie z.B. die Zauneidechse. Auch ist aufgrund etlicher Beobachtungen mit Brutplätzen der Waldohreule zu rechnen. Die detaillierten faunistischen Erhebungen und die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung müssen noch im weiteren Verfahren erfolgen und müssen berücksichtigt werden.

Abschließende Bewertung

Insgesamt lehnt der BUND Naturschutz den bestehenden Bebauungsplan Nr. 4675 vor allem aufgrund der Inanspruchnahme von bisher unbebauten überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen (5,5 ha) klar ab, da dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen entstehen. Der Verlust von Wald im Sinne des Waldgesetzes und von landwirtschaftlichen Flächen widerspricht dem Bürgerbegehren „Nürnberg grün und lebenswert“. Es handelt sich hier um Böden höchster Güteklasse. Im Karla-Natur-Datensatz liegen zudem Nachweise verschiedener Vogelarten innerhalb des Plangebiets bzw. in dessen Umgebung vor. Darunter insbesondere Arten, die offene oder halboffene Landschaftsstrukturen benötigen, wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche.

Durch weitere geplante Baugebiete in Wetzendorf, Kraftshof Süd und an der Volkacher Straße addiert sich der Verlust an Lebensraum für diese streng geschützten Bodenbrüter und es kann zu einem weiteren Rückgang kommen oder sogar zu einem Verlust dieser Arten führen.

Das Ziel „Mehr Wohnungen für Nürnberg” sollte besser über eine verdichtete Bebauung von schlecht genutzten Flächen erreicht werden, statt im Gebiet einer der am stärksten versiegelten Städte Bayerns weitere Freiflächen zu zerstören.

Stellungnahme als PDF