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Erneute öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 4641 A, „Wetzendorf – Parlerstraße“

Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durch den BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg

10.09.2024

Einwendungen

gegen den „ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4641 A – „WETZENDORF – PARLERSTRAßE“, für ein Gebiet entlang des Wetzendorfer Landgrabens, westlich des Karl-May-Wegs, nördlich der Parlerstraße und der Wetzendorfer Straße sowie östlich der Prälat-Nicol-Straße und der Wachtelstraße.

Grundsätzliche Position

Der BUND Naturschutz sieht im geplanten Baugebiet B-Plan Nr. 4641a einen wesentlichen Eingriff in einen der wertvollsten Teile des artenreichen Nürnberger Knoblauchslands und fordert daher die unverzügliche Einstellung des Verfahrens.

Wie auch die Verfahrensunterlagen eindeutig belegen, ist das Gebiet unverzichtbarer Lebensraum zahlreicher akut vom Aussterben bedrohter Bodenbrüter, wie dem Kiebitz oder dem Rebhuhn, sowie vieler weiterer Arten. Als zentraler Bestandteil der einzigartigen Kulturlandschaft Knoblauchsland überwiegen im Rahmen eines Abwägungsprozesses die natur- und artenschutzfachlichen Belange das Interesse an der Schaffung neuen Wohnraums in Form der vorgelegten Planung bei Weitem. Erst im Juli 2022 wurde die mögliche Ausweisung des Knoblauchslands als „Weltagrarerbe“ in Fachkreisen und in den Medien diskutiert. Gerade im urbanen Umfeld der Stadt Nürnberg nehmen diese Flächen nicht nur für die biologische Vielfalt und geschützte Arten eine herausragende Bedeutung ein, sie dienen auch den Bürgerinnen und Bürgern von Nürnberg als Erholungsraum und sind eine einzigartige Kulturlandschaft, die es zu bewahren gilt. Flächenfressende Planungen von Wohngebieten sind hier deplatziert.

Das in den Verfahrensunterlagen neu vorgelegte Heckenbrütergutachten von 2023 unterstreicht nochmals die erhebliche Bedeutung des Planungsgebiets für die heimische Avifauna. Von den insgesamt 31 nachgewiesenen Vogelarten sind fünf Arten auf der Roten Liste Bayerns und/oder Deutschlands (exkl. Vorwarnliste), sieben Arten im Artikel 4 (2) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und vier Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. 

Wasser/Boden/Überschwemmungsgebiet

In Thon/Wetzendorf kam es am 16. Mai 2024 zu einem Starkregenereignis der Kategorie 8 von 12, bei dem 60 Liter Wasser auf einen Quadratmeter in wenigen Stunden abregneten. Die Felder entlang des Wetzendorfer Landgrabens sowie Seegrabens waren großflächig überflutet. Somit ist ein Teil des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets Wetzendorfer Landgraben tatsächlich durch das Ereignis überflutet worden. Allerdings hat sich bei dem Ereignis nachweislich gezeigt, dass das bisher ausgewiesene Überschwemmungsgebiet nicht der Realität entspricht. Das Feld anschließend zur Prälat-Nicol-Straße war innerhalb kürzester Zeit bis fast zu den östlich angrenzenden Schrebergärten überschwemmt. Laut Bayern-Atlas sollte diese Fläche allerdings nur bei einem HQextrem-Ereignis überflutet werden. Die Fotos (aufgenommen vom Anwesen Prälat-Nicol-Straße 15) zeigen allerdings, dass auch diese Fläche nicht ausreichend ist. Das Feld war bis zu einem ehemaligen Feldweg (Höhe Wachtelstraße 13) überflutet.

Somit wird deutlich, dass das bisher ausgewiesene Überschwemmungsgebiet HQ100 nicht ausreicht und somit über die Hochwassergefahrenfläche HQextrem ausgeweitet werden muss. Das hat weiterhin zur Folge, dass die HQextrem-Fläche ebenfalls angepasst werden muss. Wir fordern eine umgehende Überprüfung, Neuberechnung und Anpassung des gesamten Überschwemmungsgebiets für das Plangebiet, da davon auszugehen ist, dass weitere bisher nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesene Flächen ebenfalls überflutet werden können. Die ausgewiesene Wohnbebauung auf den Flächen östlich der Prälat-Nicol-Straße darf somit an dieser Stelle aufgrund der Überschwemmungsgefahr nicht vollzogen werden.

Es hat sich ebenfalls bei dem Starkregenereignis gezeigt, dass das abschüssige Gelände Richtung Wetzendorfer Landgraben Wassermassen bei Starkregen schneller dem Wetzendorfer Landgraben zuführt. Dies wird durch eine weitere Versiegelung nur verstärkt und es ist davon auszugehen, dass weitaus mehr Niederschlagswasser dem Wetzendorfer Landgraben zugeführt wird als zum aktuellen Zeitpunkt, da die Rückhalteflächen der Äcker und die Vegetation durch die Bebauung nicht mehr vorhanden sein werden. Es wird für die Region zukünftig mit einer deutlichen Zunahme an Starkregenereignissen gerechnet (Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021, Umweltbundesamt). Welche Auswirkungen die Bebauung sowie die Radwege entlang und in dem Talraum auf das bisherige vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet haben, ist in der Umweltprüfung nicht dargelegt. Auch werden die Auswirkungen auf die Unterlieger in Wetzendorf, Schniegling und Fürth nicht erläutert und damit nicht plausibel widerlegt. Wir fordern eine umfangreiche Neubetrachtung, Analyse und Stellungnahme zu den möglichen Auswirkungen von Starkregenereignissen auf das Überschwemmungsgebiet sowie durch die erhöhte Wasserzufuhr über den Wetzendorfer Landgraben auf die Unterlieger.

Amphibien

In dem Gebiet wurden Erdkröten und Grasfrösche nachgewiesen (auch beim Abfangen im Frühjahr 2022 wurden Exemplare gezählt). Grasfrösche und Erdkröten sind nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“. Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.

Ausgleichsmaßnahmen für gefährdete Vogelarten

Sowohl die CEF2- als auch die CEF3-Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt worden, sondern sind in der Planung bzw. müssen entsprechende Strukturen erst geschaffen bzw. herangezogen werden. Alle Ausgleichsmaßnahmen sind nicht in unmittelbarer Nähe zu den bisherigen Habitaten. Von daher ist davon auszugehen, dass die betroffenen gefährdeten Vogelarten im Wettbewerb mit anderen Vogelarten in benachbarten Lebensräumen konkurrieren müssen. Der Bestand wird voraussichtlich nicht zu erhalten sein und fördert das zunehmende Artensterben.

Schützenswerte Vegetation

In der Umweltprüfung sowie in der Baum- und Gehölzbestandsaufnahme werden keine Zahlen von zu fällenden Bäumen genannt. Eine entsprechende Aufstellung, wie viele Bäume insgesamt wegfallen und wie viele zu ersetzen sind, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Darüber hinaus ist nicht dargelegt, warum die „erhaltenswerten, für das Orts- und Landschaftsbild besonders bedeutsamen Baumhecken entlang der bestehenden Parlerstraße“ wegfallen müssen. An der Straße kann es nicht liegen, da acht bestehende Bäume zur Erhaltung festgesetzt werden. Aus den Unterlagen gibt es keinerlei Grund, die Hecke fast vollständig zu vernichten, wenn beidseits der Straße anschließend eine Allee gepflanzt wird und darüber hinaus es ja möglich ist, acht bestehende Bäume zu integrieren. Wir fordern den Erhalt der 500 Meter langen Baumhecke entlang der Parlerstraße, da es sichtlich keinen Grund gibt, diese zu zerstören.

Die Ausgleichsmaßnahmen im geplanten Park können den Verlust nur insoweit kompensieren, dass eine „artenreiche Anlage und möglichst extensive Bewirtschaftung des Parks“ notwendig sind. Dieses Vorhaben ist aufgrund der zu erwartenden Bevölkerung, die den Park nutzen möchten, kaum realistisch. Der Anteil von 30 Prozent an naturnahen Flächen und die Uferbegrünung ist daher deutlich zu gering angesetzt. Aufgrund des Wegfalls hier von potenziell zehn Meter Gewässerrandstreifen durch den Verlust des Seegrabens (dass der festgesetzte Gewässerrandstreifen aktuell nicht in vollem Umfang umgesetzt wird, ist ein Mangel, der durch die Stadt behoben werden muss. Dies kann daher nicht als Begründung für einen Entfall bzw. eine Verringerung des Gewässerrandstreifens herangezogen werden) muss weitaus mehr Fläche geschützt und naturnah gestaltet werden. 

Ansonsten verweisen wir auf die am 13.3.2023 von der Kanzlei Baumann – Partnerschaftsgesellschaft mbB (Annastraße 28 – 97072 Würzburg) in unserem Auftrag abgegebene Stellungnahme der vergangenen Auslegung, soweit den dort vorgebrachten Mängeln nicht abgeholfen wurde.

Stellungnahme als PDF