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Klage gegen Ausbau des Frankenschnellwegs: BN kann in Berufung gehen

Der BUND Naturschutz kann weiter gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs klagen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 23. Juni entschieden. Aus BN-Sicht fehlt bislang eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch der VGH sieht hier Klärungsbedarf.

07.07.2015

Es geht um die Frage, ob es sich bei der geplanten Straße nicht eher um eine Schnellstraße als eine Kreisstraße handelt und ob demnach nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hätte werden müssen. Wörtlich heißt es im Beschluss des VGH: „Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist.“ Und weiter: „Der Senat hält es für klärungsbedürftig, ob für das mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vom 28. Juni 2013 planfestgestellte Vorhaben nach der Richtlinie 2011/92/EU eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.“

Das bestätigt die wesentlichen Argumente des BN. „Wir sind hocherfreut, dass das VGH hier Klärungsbedarf sieht. Die Argumentation der Stadt, es gehe hier um den Bau einer Kreisstraße, ist angesichts von über 450 Millionen Euro Kosten, dem Lückenschluss der A73 im Nordwesten und der A73 im Süden und dem Ausbaustandard einer Autobahn nun etwas erschüttert. Wir sind gespannt, wie das Gericht neben der formalen Frage der europarechtlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung auch die sachlichen Fragen wie die eklatanten Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden bewerten wird“, erklärte der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner.

Dr. Otto Heimbucher, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt, ergänzte: „Es zeigt sich immer deutlicher, dass eine gerichtliche Prüfung der Planung absolut sinnvoll ist. Der LKW-Verkehr durch die Stadt nimmt wohl stark zu. Das konnte der BN überhaupt erst prüfen, nachdem der Servicebetrieb für den Öffentlichen Raum der Stadt Nürnberg Mitte November 2013 ein Gutachten zum großräumigen Verkehr herausgab, das vorher unter Verschluss lag. Nicht einmal die Regierung von Mittelfranken hatte es. In den Planungsunterlagen war es nicht dokumentiert. Der Stadtrat bekam es auch nicht. Es widerspricht aber der städtischen Verkehrsprognose deutlich.“

Der Bund Naturschutz hatte Anfang August 2013 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Die Klage gegen das Bauvorhaben wurde und wird finanziell und fachlich unterstützt vom Bündnis gegen den Frankenschnellweg, dem Verkehrsclub Deutschland, dem Nürnberger Energiewendebündnis, dem Verein zum Schutz des Rednitztals und von Privatleuten.

In einer Erklärung zur Klageschrift, die am 13.12.13 von Rechtsanwalt Eike Schönefelder eingereicht wurde, hieß es: „Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügen wir natürlich die fehlerhafte Klassifizierung des Frankenschnellweges als Kreisstraße. Die Stadt argumentiert hier, dass der Durchgangsverkehr nur einen geringen Anteil ausmache und es deshalb keine Autobahn werde. Dazu gibt es hinreichend Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und unterer Gerichte, die das eindeutig zum Beispiel beim Autobahnring München oder zur Westumgehung Freising geklärt haben. Hier in Nürnberg entsteht ein Lückenschluss für eine Autobahn.“

Das Verwaltungsgericht Ansbach folgte allerdings der Argumentation des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg und der Regierung von Oberfranken und wies die Klage des BN am 14.07.2014 ab.

Die Regierung von Mittelfranken und das Rechtsamt der Stadt Nürnberg hatten vor der Verhandlung in Ansbach versucht, den BUND Naturschutz als nicht klagebefugt in den besonders relevanten Fragen wie Einstufung als Kreisstraße, Bedarfsnachweis und fehlender Umweltprüfung hinzustellen. Die Regierung behauptete, dass der BN die Klassifizierung als Kreisstraße gar nicht rügen dürfe, sondern nur Naturschutzbelange im engeren Sinn, und verwies auf ein (veraltetes, durch EuGH-Rechtsprechung überholtes) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Regierung behauptete, der BN dürfe nicht rügen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieben sei. Interessant ist dabei, dass die Oberste Baubehörde (eine Behörde des Innenministeriums) die Stadtverwaltung drängte, die Straße als Kreisstraße zu planen.

Anfang 2015 hätte die Stadt mit dem Bau beginnen können, weil eine aufschiebende Wirkung der BN-Klage ausgelaufen war. Doch der VGH hatte die Stadt gebeten, nicht anzufangen, weil man mehr Zeit für Beratungen benötige. Dem war die Stadt nachgekommen und hatte erklärt, dass die Kosten deshalb um weitere 13 bis 15 Millionen Euro steigen würden. Die kalkulierten Baukosten von 450 Millionen Euro ließen sich wohl nicht halten, wurde der Nürnberger Bürgermeister Christian Vogel in der Presse zitiert.

Warum der BUND Naturschutz gegen den Ausbau klagt

Gesundheitliche Belastungen, mehr LKW-Verkehr in der Stadt, falsche Verkehrspolitik: Der BUND Naturschutz klagt aus mehreren Gründen gegen den Ausbau des Frankenschnellwegs.

  1. Wir sind davon überzeugt, dass aus Klimaschutzgründen dringend beim Verkehr umgesteuert werden muss. Einen weiteren Ausbau des überregionalen Straßennetzes lehnen wir deshalb bayernweit ab – zum Teil mit Erfolg wie z.B. bei der abgewendeten Fichtelgebirgsautobahn. Stadtautobahnen sind Verkehrspolitik der 60er Jahre.

  2. Der Stau steht derzeit von Fürth kommend am Gewerbegebiet und der Bahnlinie, von Süden kommend an der N-ERGIE und dem Wohngebiet östlich des Frankenschnellwegs, selten auch weiter nach Süden zurückreichend. Die KFZ-Menge insgesamt und der Stau an Wohngebieten sind ein riesiges Problem, weil Feinstaub und Stickoxide dort regelmäßig Grenzwertüberschreitungen haben. Mit dem kreuzungsfreien Ausbau würde dieses Problem nur z.T. gelöst, allerdings auf Kosten z.B. der Anwohner in der geplanten Neuen Kohlenhofstraße, wo sich der Verkehr dann staut, im Bereich des Altstadtrings, wo zwischen Plärrer und Hauptbahnhof 30 Prozent mehr Autos auftreffen sollen, in der Landgrabenstraße usw. Soll sich der (zu viele) KFZ-Verkehr dort stauen, wo noch mehr Leute wohnen? Das halten wir für keine gute Lösung.

  3. Das gilt auch für die Von-der-Thann-Straße, wo seit Jahren die Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden und wo für mindestens acht Jahre Bauzeit ein großer Teil des Umleitungsverkehrs fließen würde. Grenzwerte sind keine Richtwerte, sondern strikt einzuhaltendes Recht. Ihre Überschreitung führt zu Gesundheitsschäden. Der BUND Naturschutz setzt sich hier für die Anwohner und ihren Gesundheitsschutz ein. Die Stadt Nürnberg hat erst vor wenigen Monaten erfahren müssen, dass die EU-Kommission den Antrag der Stadt, einen Aufschub bei den zwingenden Luftreinhaltemaßnahmen zu bekommen, ablehnt. Die EU will nicht mehr zusehen, dass in Nürnberg (und einigen anderen deutschen Städten) Straßenanwohnern die Gesundheit ruiniert wird.

  4. Mit dem Tunnelbau würde der Transitverkehr durch Nürnberg, insbesondere der LKW-Verkehr, v.a. nachts erst richtig angeheizt. Dafür gibt es aber die Autobahnen außen herum. LKW-Lenker würden sich durch die Stadt ca. sechs Kilometer Fahrweg und 14 Kilometer Mautgebühr sparen. An den Tunnelenden würden die Anwohner mit Grenzwertüberschreitungen in erheblichem Umfang (und über das gesetzlich geforderte Limit hinaus) belastet. Filteranlagen, wie sie gelegentlich versprochen wurden, gibt es dafür weltweit nicht. Die Anlieger würden mit Krankheit dafür bezahlen, dass andere an der Tunnelstrecke etwas entlastet werden. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Sie sind keine Bürger zweiter Klasse.

  5. Im Übrigen glauben wir, dass die Hoffnung auf einen grünen Deckel sehr trügt: Zwischen Rothenburger Straße und An den Rampen würden obendrauf bis zu acht Fahrspuren gebaut.

  6. Mittelfristig muss der KFZ-Verkehr reduziert werden. Deshalb kämpfen wir seit vielen Jahren für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, für die Internalisierung externer Kosten des KFZ-Verkehrs, für die Stadt der kurzen Wege – und gegen solche Großprojekte. In diesem Sinne nutzen wir auch die rechtlichen Möglichkeiten einer Demokratie, Fehlentscheidungen zu korrigieren.

Weitere Informationen zum Thema Frankenschnellweg

finden Sie auf der Webseite des Bündnisses gegen den Frankenschnellweg.