Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4683 „Mitte Boxdorf“
Der BUND Naturschutz bedankt sich für die Möglichkeit zur Beteiligung im Rahmen des oben genannten Verfahrens und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Grundsatzposition
Der BUND Naturschutz begrüßt den Bebauungsplanentwurf als sinnvolle Nachverdichtung im Bereich eines Ortskerns, sieht aber deutliche Defizite beim Schutz des vorhandenen Grünbestands.
Sowohl de geplante Anpassung des Bebauungsplans an die Dorfstruktur mit der Erhaltung des Kirchweihplatzes in seiner sozialen Funktion als auch die Neuplanung von 5.000 m2 neuer Grünfläche sprechen insgesamt für ein Konzept, das die „Neue Mitte Boxdorf“ aufwertet.
Ziel der Planung soll die Entwicklung eines ressourcenschonenden Wohnquartiers mit hohen ökologischen Standards sein. Hierzu sind PV-Anlagen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Regenwasserversickerung geplant.
Wie die Verfahrensunterlagen belegen, sind die Auswirkungen des B-Plans auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt erheblich. Auf dem Areal befinden sich viele strukturreiche, heimische Gehölze in gutem Entwicklungszustand, die als attraktive Biotope für Hecken- und Gehölzbrüter sowie Insekten anzusehen sind.
Auf dem Gelände sind auch einige ältere Bäume, welche Risse und Höhlen aufweisen, vorhanden. Diese bieten Lebensraum für Fledermäuse und Höhlenbrüter. Nach einer Kartierung des Baumbestands vom 12.04.24 gibt es im Baugebiet 115 weit überwiegend vitale Bäume. Die Planer sehen bedauerlicherweise 89 Fällungen wegen einer Feuerwehrzufahrt, einer Tiefgarage und der Platzgestaltung vor. Das entspricht mehr als ¾ des gesamten Baumbestands! Vorschläge, wie dieser erhebliche Baumverlust zu minimieren ist, können den Planungsunterlagen nicht entnommen werden.
Der BUND Naturschutz lehnt den Bebauungsplan diesbezüglich ab und fordert eine weitgehende Erhaltung der wertvollen Hecken- und Baumbestände. Sie dürfen nicht den Planungen für Gebäude, Feuerwehrzufahrten oder gar Platzgestaltung geopfert werden.
Verlust wertvoller Hecken und alter Bäume
Durch die geplanten Fällungen und Gebäudeabrisse/-sanierungen werden baum- und gebäudebewohnende Fledermäuse ihre Lebensstätte verlieren. Einige der Gebäude konnten aufgrund der Umstände noch nicht untersucht werden. Auf dem Gelände wurden die Rauhaut- und Zwergfledermaus und mindestens zwei weitere Fledermausarten nachgewiesen, die nach § 44 BNatSchG geschützt sind.
Des Weiteren wurden 28 Vogelarten nachgewiesen, davon drei Rote-Liste-Arten (Klappergrasmücke, Stieglitz und Tannenmeise). Auch hier wirkt sich der Verlust von 1261 m2 heimischer Gehölze/Hecke mit ökologischer Bedeutung negativ aus.
Insgesamt wurden 15 Habitatbäume festgestellt, von denen einer bereits vorab gefällt wurde, und weitere sechs Bäume, die auf der Fällungsliste stehen. Dazu kommen Baumfällungen Nr. 747 und 789 mit Ausnahmegenehmigung (BNatSchG § 44). Die Nr. 747, ein dreistämmiger schwarzer Holunder mit einem Stammumfang von 2,39 m, Kronendurchmesser 3 m, Höhe 4 m, Vitalitätsstufe 3, soll als „Ökostamm“ gefällt werden. Nr. 789, eine zweistämmige Esche, Stammumfang 349 cm, Kronendurchmesser 10 m, 16 m hoch, Vitalitätsstufe 2 ist der „Platzgestaltung“ im Weg. Bei beiden Bäumen ist ein Vorkommen von Eremiten möglich. Bei keinem der beiden Bäume wäre eine Fällung nötig. Grundsätzlich ist das Vorkommen von Eremiten (Osmoderma eremita) durch eine Fachkraft genau zu überprüfen, bevor eine Fällung geplant wird.
Generell ist zu kritisieren, dass zu viele große Bäume gefällt werden: zwei mehrstämmige alte Weiden, eine Birken- und Pappelgruppe mit ca. 30 bis 50 cm Stammdurchmesser, eine Eiche mit ca. 1 m Stammdurchmesser etc. Der BUND Naturschutz fordert, eine Sanierung der Bäume durchzuführen, bevor eine Entfernung geplant wird. Der Naturschutzverband gibt zudem zu bedenken, dass viele Jahrzehnte ins Land gehen, bis eine Ersatzpflanzung eine solche Größe erreicht.
Aufgefallen ist, dass etliche Bäume, gerade um die 400er Nummern, aber auch darüber hinaus, in der Kartierung fehlen. Der BUND Naturschutz fordert, die Verfahrensunterlagen diesbezüglich nachzubessern und alle Bäume in der Kartierung genau zu vermerken.
Kein ausreichender ökologischer Ausgleich für die geplanten Eingriffe möglich
Gerade im Zeichen des Klimawandels und dem Verlust der Artenvielfalt sollte bei der Neuplanung von Baugebieten mit ökologischem/ressourcenschonendem Anspruch intensiv darauf geachtet werden, wertvolle Habitate und identitätsstiftende Bäume zu erhalten.
Die geplanten Ersatzpflanzungen von 93 Bäumen sind gerade vier Bäume mehr als die, die gefällt werden sollen. Sie werden die Blattmasse der alten Baumriesen erst in vielen Jahren ersetzen. Es wäre daher sinnvoll, deutlich mehr Ersatzpflanzungen, auch an den angrenzenden Straßen, zu planen.
Bei den Planungen sollten Gebäude, Innenhöfe, Feuerwehrzufahrten und Grünflächen so platziert werden können, dass ökologisch wertvolle Bäume und Hecken erhalten werden können. Auch sollten alte Bäume nicht der „Platzgestaltung“ zum Opfer fallen, sondern integriert werden. Der Verlust von Lebensräumen sollte so gering wie möglich gehalten werden. Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass „kleine“ Eingriffe durch neue Wohnquartiere im großen ökologischen Verbund keine Rolle spielen.
Der BUND Naturschutz bittet um Berücksichtigung seiner Anregungen und Bedenken.