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Rettet die Knoblauchkröte im Knoblauchsland!

Anwohner und BUND Naturschutz protestieren gegen Vernichtung der Knoblauchkröte im Baugebiet am Wetzendorfer Landgraben

16.03.2022

Knoblauchsland als Eldorado für Tiere 

Für den Bebauungsplan Wetzendorf (4641) sollen ca. 430.000 Quadratmeter Fläche in Anspruch genommen werden. Überwiegend handelt es sich um die typische Kulturlandschaft des Nürnberger Knoblauchslandes. Zahlreiche gefährdete Tierarten, wie Rebhuhn und Kiebitz, sind auf diese Form der Landwirtschaft angewiesen. Mit urbanen Parklandschaften können sie nichts anfangen. Besonders bemerkenswert ist das letzte Vorkommen der Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) im Knoblauchsland. Die Amphibienart gilt laut Roter Liste Bayern (2019) als stark gefährdet (Status 2) und ist eigentlich streng geschützt. Im Stadtgebiet Nürnberg gibt es nur wenige weitere Vorkommen und sie ist auch hier akut vom Aussterben bedroht. 

Im Rahmen der Planung soll aktuell die komplette Population abgefangen und entnommen werden. Dabei ist nicht unbedingt an eine Umsiedlung gedacht. Vielmehr sollen die Tiere in den Tiergarten verbracht und dort eine bestimmte Zeit gehalten werden. Dazu sind entlang des Seegrabens, beim Berufsförderungswerk und an der Schleswiger Straße so genannte Amphibienzäune aufgestellt. An ihnen werden die Tiere bei der Wanderung aufgehalten, damit sie in bereitgestellte Sammeleimer fallen. Angeblich existiert dafür eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Mittelfranken. 

Begründet wird der Eingriff mit großen archäologischen Grabungen, die im Vorfeld durchgeführt werden sollen. Einige Grabungsarbeiten wurden in den letzten Jahren schon umgesetzt. 

Verstoß gegen Naturschutzrecht?

Der BUND Naturschutz sieht darin einen klaren Verstoß gegen den Schutz der Lebensräume bedrohter Tierarten und damit das Schutzziel des geltenden Naturschutzrechts. Denn es liegt noch keine Baugenehmigung vor. Vielmehr befindet man sich im Planungsprozess vor der Billigung. „Grundsätzlich darf auf dieser Fläche überhaupt nicht gebaut werden, denn der Artenschutz hat hier eindeutig Vorrang. Die Tiere jedoch schon vor Baugenehmigung wegzufangen widerspricht dem Naturschutzgedanken“, erklärt BN-Vorsitzender Klaus-Peter Murawski. „Die Argumentation der Stadt Nürnberg können wir in keiner Form nachvollziehen. Aus unserer Sicht soll hier noch vor Genehmigung reiner Tisch gemacht und eine der Versiegelung wertvoller Agrarflächen im Wege stehende vorrangig zu schützende Tierart entfernt werden. Wir fordern die Stadt Nürnberg auf, die Aktion unverzüglich zu beenden und den Tieren freien Zugang zum Laichgewässer zu gewähren. Auch die archäologischen Grabungen dürften erst nach endgültiger Genehmigung des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn akut gefährdete Tiere so stark betroffen sind. Die Entscheidung der Regierung von Mittelfranken für eine Ausnahmegenehmigung halten wir für vorschnell und nicht gerechtfertigt, weil sie dem Artenschutz nicht die Priorität einräumt, die das Gesetz verlangt.”

Den ökologischen Sachverhalt sieht der BUND Naturschutz ebenfalls in nahezu allen Punkten anders. Laut Stadt Nürnberg wurden 2021 bei einer ersten Kartierung zehn Tiere erfasst. Das spricht aus Sicht des BN für eine intakte und große Population, die dort schon seit Langem besteht. „So seltene und anspruchsvolle Lurche siedeln sich meist nicht einfach an“, legt BN-Biologe Wolfgang Dötsch dar. „Vielmehr sind die meisten Vorkommen heute extrem isoliert und existieren schon seit langer Zeit. Angeblich ist auch das Laichgewässer aufgrund des hohen Fischbestandes ungeeignet. In unserem BN-Biotop Marienberg können wir seit über 30 Jahren meist nur fünf bis zehn Tiere entdecken und auch hier sind nahezu durchgehend Fische im Gewässer. Wir sehen unter dem Strich jedoch einen optimalen Zustand. Die Stadt Nürnberg will offensichtlich mit falschen Argumenten suggerieren, dass die Tiere gefährdet sind und man sie zu ihrem eigenen Schutz wegfangen muss. Die einzige Gefahr für die Tiere ist jedoch das Baugebiet Wetzendorf.  
Selbst die archäologischen Grabungen können schrittweise umgesetzt werden, dass sie die Tiere nicht stören. Schließlich haben die Knoblauchkröten auch bisher schon in einer kleinteiligen Ackerlandschaft mit Umpflügen und Bodenbearbeitung gut überlebt. Es gibt aus unserer Sicht keinen dringenden fachlichen Anlass, die Tiere wegzufangen.“ 

Umsiedlung fraglich

Grundsätzlich falsch ist es nach Meinung des BN auch, hier überhaupt von einer „Kartierung“ zu sprechen. Dazu müssten nämlich Tiere unverzüglich wieder freigelassen werden. „Wir sehen in der Maßnahme den Versuch, die Knoblauchkröten im Knoblauchsland zu beseitigen und behalten uns rechtliche Schritte vor“, stellt BN-Vorsitzender Klaus-Peter Murawski klar. „An eine sofortige Rückkehr der Tiere ist offensichtlich nicht gedacht und wo sollen sie auch hin, wenn in einigen Jahren Straßen und Wohnblöcke ihren Lebensraum vernichtet haben. Selbst Umsiedlungsprojekte sehen wir mit großer Skepsis. Viele Ersatzbiotope können den hohen Ansprüchen der Lurche nicht genügen. Unser BN-Biotop in Reutles sollte einst ein Ersatzbiotop für die Knoblauchkröte sein. Im wahrsten Sinne ein Schlag ins Wasser. Knoblauchkröten brauchen eben große Kulturlandschaften und sind zum Teil im Kilometerumkreis um das Gewässer zu finden.“

Der BN ruft alle Bürger zur Demonstration am nächsten Sonntag, den 20. März auf. Treffpunkt ist um 15 Uhr an der Wendeschleife am westlichen Ende der Forchheimer Straße.