Stellungnahme des BUND Naturschutz zur Freizeitnutzung der Pegnitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Naturschutz bedankt sich für die Möglichkeit zur Beteiligung im oben genannten Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung:
In den letzten Jahren wurde dankenswerterweise unter Federführung der städtischen Umweltbehörden aus Nürnberg und Fürth und Einbeziehung aller relevanten Natur- und Umweltschutzorganisationen, der Fischereiverbände sowie der Kanuvereine ein Kanukonzept für Pegnitz, Rednitz und Regnitz im Bereich von Nürnberg und Fürth erstellt. Was andernorts zu erheblichen Beeinträchtigungen der Flusslandschaft und der Lebensräume geführt hat und letztlich vor Gericht landete (z.B. Wiesent, Isar), sollte hier einvernehmlich besser geregelt werden. Die im Kanukonzept und dessen Erstellung erhobenen Daten sieht der BN als wichtige Grundlage für die Beurteilung der GemeingebrauchsVO an.
Abstimmung mit den Städten Zirndorf und Oberasbach nötig
Um eine rechtlich einwandfreie Lösung für das Befahren der Rednitz zu bekommen, hält der BUND Naturschutz nicht nur eine Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth, sondern auch mit den Städten Oberasbach und Stein für dringend erforderlich. Da die Stadtgrenze zum Teil in der Flussmitte der Rednitz verläuft, wäre dort ständig unklar, ob im Fluss fahrende Boote sich auf Fürther oder auf Oberasbacher oder Steiner Gebiet befinden. Damit wäre die Verordnung kaum anwendbar.
Kein Befahren der Pegnitz im Rahmen des Gemeingebrauchs
Der Entwurf der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern weicht aber davon nach Meinung des BN in einem zentralen Punkt ab. Für das Befahren durch Jedermann sollten ausschließlich Abschnitte an der Rednitz und an der Regnitz freigegeben werden.
Der Entwurf nennt jedoch unter §4 (1) und (2) zwei Abschnitte an der Pegnitz im Bereich des unteren Wöhrder Sees und im Bereich des westlichen Pegnitztals bis zur Stadtgrenze, die unter Beschränkungen für das Befahren freigegeben werden sollen.
Gerade der Bereich ab Lederersteg ist durch seine gut ausgebildete Submersvegetation von besonders hohem ökologischem Wert und hätte insbesondere unter dem Bootsbetrieb massiv zu leiden.
Mit dem Ausbau des Wöhrder Sees und dem Bau der Fuchslochwelle 2022 hat das Gewässerökosystem bereits massiv zu leiden. Naturnahe Bereiche wurden beseitigt und Uferzonen wurden gezielt für die Naherholung umgestaltet. Aus Sicht des BUND Naturschutz ist eine weitere Öffnung der Flussaue für den Tourismus und die Naherholung nicht hinnehmbar, ohne nachhaltige Schäden zu verursachen.
Der BUND Naturschutz lehnt daher den Entwurf der Verordnung diesbezüglich entschieden ab.
Keine gwerblichen Anbieter
Zudem bestand allgemeine Einigkeit, die Flüsse nicht für gewerbliche Anbieter zu öffnen und Schifffahrtsgenehmigungen ausschließlich orts- und sachkundigen Mitgliedern ortsansässiger Kanuvereine zu erteilen. Der Begleittext zum Verordnungsentwurf vom 14.2.2024 klammert die gewerblichen Anbieter nicht explizit aus und steht damit ebenfalls im Widerspruch zum Kanukonzept.
Der BUND Naturschutz fordert daher im weiteren Verfahrensverlauf, den Ausschluss gewerblicher Anbieter zu berücksichtigen.
Der BUND Naturschutz begrüßt es, die Erlaubnis zum Befahren der Flüsse im Rahmen des Gemeingebrauchs an die Niedrig- bzw. Hochwasserstände zu binden
Allerdings hält der BN es für erforderlich, dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie für das Vollzugspersonal schnell und eindeutig erkennbar ist, an welchem Tag das Befahren auch tatsächlich erlaubt ist. Dazu reicht es nach Auffassung des BN nicht, auf Verordnungstexte, unterschiedliche Pegelstände, die wiederum auf verschiedenen Internetseiten recherchiert werden müssten, zu verweisen.
Vielmehr sollte an einer Stelle im Internetangebot der Stadt Nürnberg klar und deutlich zu erkennen sein, ob am jeweiligen Tag das Befahren zulässig ist (z.B. durch eine Ampeldarstellung). Ansonsten würde es denjenigen, die dagegen verstoßen, leicht gemacht, sich auf Unwissenheit herauszureden.
Der BN fordert die Einführung von Grün-Rot-Pegeln, die an möglichen Einstiegsstellen sofort zu erkennen geben, ob der Wasserstand ein Befahren zulässt oder eben nicht. Solche Pegel wurden bereits am Main zwischen Lichtenfels und Bamberg eingerichtet. Deren Einführung und Gültigkeit sollte in der GemeingebrauchsVO bereits dargestellt werden.
Abfall verbieten, nicht vermeiden
Die Formulierung in §5 Abs. 2 „Abfall ist zu vermeiden, …“ erscheint dem BN zu schwach. Es sollte heißen: „Es ist verboten, jegliche Art von Abfall im Fluss und an den Ufern zurückzulassen. …“
Der BN bittet um Berücksichtigung unserer Anregungen und Bedenken.