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Vogelschutz beim Heckenschnitt

Die Heckenschere ist tödlich für viele Küken. Der BUND Naturschutz fordert mehr Rücksicht und eine strikte Einhaltung von Schnittzeiten.

Pressemitteilung vom 16. Juli 2019

Ein jährliches Drama wiederholt sich auch in Nürnberg. Kaum haben Gehölze 5 bis 10 cm Zuwachs, dröhnen ab Mai die Heckenscheren in den Gärten. Opfer sind oft die heimischen Singvögel, die gerade in dieser Zeit ihre Nester in Hecken bauen. Meistens bemerken Gartenbesitzer brütende Vögel gar nicht, da sie ihre Nester versteckt anfliegen. Sicher werden auch oft Bruten gestört, ohne dass der fleißige Gärtner das mitbekommt.

Naturschutzgesetz als stumpfes Schwert

Das Bundesnaturschutzgesetz gibt mit seinen Vorgaben unter § 39 nur scheinbar Hilfe. Eigentlich und sinnvollerweise sollte Gehölzschnitt zwischen Anfang März und Ende September unterbleiben. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch erlaubt. Gärten sind grundsätzlich ausgenommen.

Wird ein Nest mit der Heckenschere erwischt oder die Brut aus Angst verlassen, stellt dies aber durchaus ein Vergehen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz dar. Allerdings ist es ebenso falsch, eine dichte Hecke vor einem Schnitt erst aufwendig nach Vogelnestern zu durchsuchen. „Bei einer blickdichten Thujahecke ist die Störung durch eine Nachsuche z.T. größer als beim Schnitt“, argumentiert Wolfgang Dötsch, Biologe beim Nürnberger BUND Naturschutz. „Selbst gute Vogelfreunde übersehen Nester in Hecken, wenn die Vögel Brutplätze grundsätzlich von der blickabgewandten Seite anfliegen. Zudem können die wenigen Mitarbeiter in der Naturschutzbehörde nicht zigtausende von Schnittmaßnahmen in der Stadt überwachen. Die Naturschutzgesetze helfen uns also kaum dabei weiter, brütende Vögel in unseren Gärten zu schützen.“

Appell an Vermieter und Kleingartenvereine!

Oft wird Mietern von Gärten der Heckenschnitt sogar vom Eigentümer mit Frist vorgeschrieben, obwohl diese aus Vogelschutzgründen gerne warten würden. Der BUND Naturschutz weist darauf hin, dass Rückschnitt von Hecken mitten in der Vogelbrutzeit Mietern oder Pächtern von Kleingärten eigentlich nicht vorgeschrieben werden kann. Vielmehr sollten alle Eigentümer und alle Nürnberger Kleingartenvereine strikt die Schnittzeitpunkte des Naturschutzgesetzes beachten (Anfang Oktober bis Ende Februar). Nur das garantiert, dass keine Vögel in der wichtigen Brut- und Aufzuchtzeit gestört werden.

„Wenn die vielen Eigentümer von Gärten ihren Mietern/Pächtern den Heckenschnitt erst ab Ende Juli gestatten würden, wäre schon viel geschafft“, findet Wolfgang Dötsch. „Große Wohnbaugesellschaften sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen und auch keine Schnittaufträge an Firmen in der Brutzeit vergeben. Es ist eigentlich nicht gerecht, den Landwirten für die Landschaft genaue Schnittzeitpunkte vorzugeben, während Bürger in ihren Gärten fast freie Hand haben. Artenschutz geht uns alle an und der Schutz der Singvögel sollte allen ein Anliegen sein!“

Pressemitteilung als PDF zum Download