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Naturoase Landgraben

Der BUND Naturschutz fordert den Erhalt und Schutz der Talräume am Wetzendorfer Landgraben und am Seegraben als Lebensraum für zahlreiche gefährdete und streng geschützte Tierarten

Pressemitteilung vom 1. Juni 2022

Bebauung ist großer Nachteil

Die Umweltprüfung der Stadt Nürnberg von 2018 für das Bebauungsgebiet Wetzendorfer Landgraben/Seegraben hat die Auswirkungen durch eine Bebauung auf nahezu alle natürlichen Schutzgüter als erheblich nachteilig eingestuft. Damit bestätigte sie das Arten- und Biotopschutzprogramm für die Stadt Nürnberg vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz aus dem Jahr 1995 (eine aktuelle Fassung liegt nicht vor). 

Demnach sollen diese beiden Talräume auf einer Breite von mindestens 200 Metern vor Bebauung freigehalten werden. Zudem ist eine Strukturanreicherung, z.B. die Förderung von Brachflächen für die Knoblauchkröte, wichtig. Die Entwicklung von Feuchtgebieten soll ebenfalls unterstützt und der ökologische Landbau dort gefördert werden. Durch die Bauvorhaben kommt die Stadt ihren eigenen Empfehlungen nicht nach, sondern zerstört im Gegenzug diese wertvollen Talräume und Feuchtgebiete. 

Schutz für gefährdete Tiere!

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) von 2021 hat nun ergeben, dass dieses Gebiet ein Rückzugsraum für zahlreiche gefährdete und streng geschützte Tierarten ist. Dieser gesamte Lebensraum wird durch die Zerstörung etlicher Biotope verlorengehen. Dazu gehören der Verlust der 500 Meter langen, besonders erhaltenswerten natürlichen Baumhecke entlang der Parlerstraße und die Vernichtung des Seegrabens auf einer Länge von 500 Metern. Die Zerstörung der Biotope, die großflächige Überbauung und – zu einem geringfügigen Anteil – die Umwandlung in einen Park machen den Verlust unwiederbringlich. 

In dem Gebiet wurde zum einen die streng geschützte und auf der Roten Liste befindliche Knoblauchkröte nachgewiesen. Die Population ist aus Sicht des BUND Naturschutz stabil. Sie sollte aktuell vor dem Hintergrund archäologischer Ausgrabungen abgefangen werden. Diese hatten allerdings bereits umfangreich im Jahr 2021 stattgefunden. Dieses Vorgehen widerspricht aus Sicht des BN § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, da vorsätzlich der Lebensraum der Knoblauchkröte zerstört wurde, bevor die Tiere gesichert wurden. Darüber hinaus muss der Lebensraum von Erdkröte und Grasfrosch ebenfalls erhalten bleiben.

Bedeutung für Fledermäuse und Vögel

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergab außerdem, dass in dem Gebiet vier Fledermausarten leben. Alle Arten sind nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), Anhang IV geschützt und zwei der Arten stehen auf der Vorwarnliste der Roten Liste Deutschlands. Durch die Zerstörung der Biotope und die mit der Bebauung/Besiedlung einhergehenden Licht- und Lärmbelastungen geht der Lebensraum für diese Arten verloren. 

Letztendlich hat die Prüfung ergeben, dass mindestens 44 Vogelarten in dem Gebiet vorkommen. Darunter sind mindestens 16 Vogelarten, die auf einer Roten Liste oder auf der Vorwarnliste stehen und/oder nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als streng geschützt gelten. Durch die Zerstörung der Ackerflächen, der Bäume und der Hecken geht für diese Vogelarten, die hier einen Rückzugsraum gefunden haben, ihr Lebensraum verloren. Die Prüfung fordert in diesem Gebiet für den Erhalt Heckenstrukturen und Freiflächen. 

Stopp für Bebauung!

In dem Gebiet des Wetzendorfer Landgrabens und Seegrabens konnte nachgewiesen werden, dass es sich um ein an Fauna artenreiches Gebiet handelt. Zahlreiche Lebewesen, die auf der Roten Liste stehen und/oder streng geschützt sind, konnten hier einen ungestörten Lebensraum finden. Mit der von der Stadt Nürnberg forcierten Bebauung wird dieser einmalige Rückzugsort und Lebensraum im Stadtgebiet unwiederbringlich zerstört. 

Der BUND Naturschutz fordert daher die sofortige Einstellung der weiteren Bebauungspläne für dieses Gebiet und die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg. 


Pressemitteilung als PDF zum Download

Naturoase Landgraben