Baumfällungen wegen StUB und Radschnellweg an der B4
Stadtverwaltung verstößt an der B4 gegen den Versiegelungsstopp des Stadtrats: Kein Fällen von 130 Bäumen und keine zusätzliche Grünflächenversiegelung im Knoblauchsland!
Pressemitteilung vom 21. Juli 2025
Der Vorstadtverein Nürnberg Nord e.V. (1. Vorsitz C. Arabackyj, 2. Vorsitz Daniel Frank und Jochen Loy) erhielt auf seine Nachfrage zu Baumfällungen an der B4 zwischen Am Wegfeld und Stadtgrenze von der Stadtverwaltung folgende Antwort:
2. Baumfällungen und Ersatzpflanzungen StUB und Radschnellwege B4
Frage:
Wie viele Bäume fallen entlang der B4 zwischen „Am Wegfeld“ und der Stadtgrenze Erlangen für die StUB und Radschnellwege, und wie erfolgt die Ersatzpflanzung?
Antwort:
- Alle Bäume im Trassenbereich müssen gefällt werden, eine genaue Anzahl liegt nicht vor, ca. 130 Bäume werden geschätzt.
- Ersatz erfolgt nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (Wertpunkte), ca. 150 Neupflanzungen geplant.
- Zusätzlich Straßenbegleitgrün und Hecken entlang der StUB-Trasse vorgesehen.
- Alle Maßnahmen werden im landschaftspflegerischen Begleitplan des Planfeststellungsverfahrens geregelt.
Der BUND Naturschutz Nürnberg hat sich für die StUB und den Radschnellweg mit folgenden Bedingungen ausgesprochen:
- Die B4 wird auf zwei Fahrspuren reduziert, um Fläche für diese beiden Projekte zu gewinnen.
- Der Radschnellweg wird aufgeteilt in zwei Einbahnradwege östlich und westlich der B4.
- Der bestehende Radweg westlich der B4 wird hierfür genutzt.
- Das Fällen von 130 Bäumen und/oder die zusätzliche Versiegelung von Ackerflächen im Knoblauchsland kommen für den BUND Naturschutz Nürnberg nicht infrage. Die Zerstörung des Knoblauchslands muss ein Ende haben!
Die Antwort der Stadtverwaltung an den Bürgerverein verstößt gegen den Stadtratsbeschluss, in Nürnberg keine zusätzlichen Versiegelungen von Grünflächen zu planen oder durchzuführen. Zwar gab es eine grundsätzliche Trassensicherung im Flächennutzungsplan (FNP) 2006, eine Aufnahme in den Nahverkehrsplan (NVP) 2016 und ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren, aber keine rechtsverbindliche Festlegung des genauen Trassenverlaufs durch den Stadtrat. Das kann nur das noch nicht einmal eröffnete Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung bringen. Also fällt dieses Vorhaben unter den Versiegelungsstopp des Stadtrats.
Die Bedingungen des BUND Naturschutz sind die konkrete Umsetzung der Beschlüsse zu FNP und NVP, die mit dem Versiegelungsstopp des Stadtrats vereinbar sind (siehe Anhang zur Pressemitteilung).
Wir bitten den Oberbürgermeister, seine Verwaltung anzuweisen, den Versiegelungsstopp des Stadtrats bei den Planungen für StUB und Radschnellweg einzuhalten.