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Stellungnahme des BN: Positivkulisse Gewässerrandstreifen Stadt Nürnberg

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat eine erste Einstufung im Stadtgebiet Nürnberg vorgenommen und daraus eine Positivkulisse von randstreifenpflichtigen Fließ- sowie Stillgewässern erstellt.

25.08.2022

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg nimmt zu dem Verfahren wie folgt Stellung:

Grundsatzposition

Die vorgelegte Positivkulisse bildet das Gewässersystem der Stadt Nürnberg nur ungenügend ab. Insbesondere im Bereich der Gewässer 3. Ordnung sind etliche Fließgewässer und Gewässerabschnitte nicht enthalten, obwohl sie eine sehr gute bis dauerhafte Wasserführung haben und z.T. wertvolle Feuchtvegetation die Ufer prägt. Der Entwurf ist aus Sicht des BUND Naturschutz zu überarbeiten und erneut vorzulegen.

Im Detail mahnen wir folgende Punkte zur Umsetzung an:

  • Der Schlattareuthgraben südlich von Reutles und östlich von Großgründlach ist ein Gewässer von besonderer ökologischer Wertigkeit. Die benachbarten Feuchtbiotope, wie das BN-Biotop „Reutles“, zeichnen sich durch hohen Grundwasserstand aus. Das Gewässer muss aus Sicht des BN aufgenommen werden.
  • Insbesondere ist das Gewässersystem im östlichen Gründlachtal mangelhaft berücksichtigt. Etliche Zuflüsse, wie z.B. der Ochsengraben, fehlen und sind aufzunehmen.
  • Der Popppenreuther Landgraben hat auch östlich der Raiffeisenstraße eine gute Wasserführung und ist ebenfalls in die Positivkulisse aufzunehmen.
  • Der Seegraben stellt als nördlicher Zufluss zum Wetzendorfer Landgraben sogar wohl die Hauptwassermenge, während der eigentliche Landgraben oft schon frühzeitig austrocknet. Er muss daher vordringlich im Verfahren berücksichtigt werden. Die geplante teilweise Zerstörung des Seegrabens durch die Stadt Nürnberg ist aus Sicht des BN wasserrechtlich abzulehnen und darf davon abgesehen in diesem Verfahren keine Rolle spielen.
  • Das Gewässer zwischen Stockweg und Heiligenmühlstraße im Ortsteil Brunn ist bachabwärts bis zur Autobahn nicht in der Kulisse enthalten und sollte zur Vollständigkeit aufgenommen werden.
  • Das Gewässersystem im ehemaligen Naturschutzgebiet Königshof ist bis auf den Entengraben nicht in der Kulisse enthalten. Es zählte aber einst zum wichtigsten Feuchtwiesenareal Nürnbergs und hat auch heute eine hohe Qualität. Der Entengraben ist in seiner heutigen Form wohl erst über die großflächige Umleitung und Unterdükerung des Klostergrabens entstanden. Nach Meinung des BN muss daher der Klostergraben als historischer Hauptgewässerlauf berücksichtigt werden. Massive anthropogene Wasserbaumaßnahmen entgegen der lokal vorherrschenden Topografie rechtfertigen nicht das Fehlen in der Positivkulisse.
  • Der Gaulnhofer Graben stellt wie die Gründlach in seinem Oberlauf ein sehr weitverzweigtes Gewässersystem, das im Entwurf weitgehend fehlt. An seinen Ufern finden sich die letzten Orchideenwiesen des Nürnberger Südens mit zahlreichen anderen geschützten Tieren, Pflanzen und Vegetationsbeständen. Dieses Gewässersystem ist deutlich besser im Entwurf einzuarbeiten. Insbesondere ist der Rötegraben aufzunehmen und der vollständige Hauptlauf des Grabens bis zur Ringelnatzstraße.
  • Der Graben Penzendorfer Straße zwischen Greuth und dem Main-Donau-Kanal fehlt im Entwurf, obwohl er eine sehr gute Wasserführung hat. An seinem Lauf befindet sich das einzige Laichgewasser für Amphibien in weitem Umkreis. Hier betreuen seit über einem Jahrzehnt BN-Aktive die Amphibienwanderung. Das Fließgewässer muss aus Sicht des BN zwingend aufgenommen werden.
  • Das BN-Biotop im Volkspark Marienberg wurde vom BUND Naturschutz angelegt und wird intensiv gepflegt. Es ist trotz der grabenartigen Struktur kein Fließgewässer noch hat es Kontakt zu benachbarten Fließgewässern. Wir sind uns nicht sicher, warum es auch wegen seiner bewusst ephemeren Strukur im Entwurf enthalten ist, vor allem wenn zahlreiche andere Gewässer fehlen. Wir empfehlen diesbezüglich die Überprüfung des Sachverhalts.

Der BUND Naturschutz betont, dass es sich bei den dargelegten Punkten nur um exemplarische Beispiele handelt, die allenfalls kleiner Bestandteil einer umfassenden Überarbeitung sein können.
Wir bitten davon abgesehen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Bedenken.