Zur Startseite

BN-Interkulturell

Gentechnik, Ernährung, Marktschirm

Heilkräutergarten Hallertor

Ortsgruppen

Zabo/Dutzendteich

Ziegelstein/Buchenbühl

Publikationen

  • Home  › 
  • Aktuelles

Stellungnahme des BN Nürnberg zum Bebauungsplan Nr. 4654 „Ehemalige Radrennbahn“

für ein Gebiet westlich der Vorjurastraße, zwischen Kellerstraße, Rennbahnstraße und Umbenhauerstraße

03.08.2023

Der BUND Naturschutz bedankt sich für die Möglichkeit der Beteiligung im oben genannten Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Der BUND Naturschutz hatte die sofortige Einstellung des Verfahrens gefordert, nachdem das Bundesverwaltungsgericht laut aktuellem Urteil vom Juli 2023 für Verfahren nach § 13 b BauGB eine Umweltprüfung vorsieht. Das Urteil unterstreicht allgemein die große Bedeutung der Umweltprüfung nach EU-Recht unabhängig vom Innen- oder Außenbereich.

Die Stadt Nürnberg legt zudem in den Verfahrensunterlagen dar, dass es sich bei der ehemaligen Radrennbahn um Außenbereich handelt, in dem die städtische Baumschutzverordnung nicht gilt und der ausschließlich nach § 35 BauGB entwickelbar ist.

Diese Aussage steht im klaren Widerspruch zum Verfahren nach § 13 a BauGB, die ausschließlich Bebauungspläne der Innenentwicklung betreffen. Der BUND Naturschutz hält nach den eigenen Aussagen der Stadt Nürnberg ein Verfahren nach 13 b BauGB für zwingend erforderlich. Deshalb fordert der BUND Naturschutz die umgehende Einstellung des Verfahrens und die Durchführung einer Umweltprüfung.

Vergrößerung des Grünflächenmangels

Das Gelände stellt praktisch die einzige Grünfläche im dicht bebauten Siedlungsgürtel von über drei Kilometern Länge neben Friedhof, Volksfestplatz und einer Freileitung dar. Selbst die Stadt Nürnberg stellt das Areal in den Planunterlagen als Kühlraum dar und spricht dem Baumbestand aufgrund seiner Kühlwirkung im bebauten Siedlungsgebiet sowie seiner CO2-Speicherkapazität hohe bioklimatische Bedeutung zu. Gleichzeitig möchte die Stadt Nürnberg nun mit dem Bebauungsplan 4654 die Grünfläche beseitigen und große Teile des Areals dicht bebauen.

Grundsätzlich begrüßt der BUND Naturschutz Flächenrecycling und eine kompakte Bebauung unter Berücksichtigung sozialer Bedürfnisse. Nur so kann der dramatische Flächenfraß gebremst werden. Nürnberg ist jedoch eine der am dichtesten bebauten Großstädte Deutschlands mit der nachweislich geringsten Anzahl an Straßenbäumen. Auch Vororte wie Katzwang mit einer Bevölkerungsdichte von deutlich über 1.500 Einwohnern pro Quadratkilometer gelten als dicht besiedelt und leiden unter einem drastischen Grünflächenmangel.

Heute schon besteht ein Defizit an öffentlichen Grünflächen: Das ist quantifiziert im Masterplan Freiraum; für „unseren“ Bereich sind das knapp 8 ha Defizit an Grünfläche, wobei aktuell im FNP die Radrennbahn als Grünfläche ausgewiesen ist. Das heißt, wenn sie bebaut werden würde, würde das Defizit um weitere 3 ha auf 11 ha zunehmen, d.h. um ca. 25 Prozent. Ziel der Stadt sollte im Gegenteil sein, die Defizite zu reduzieren! 

Diesen Mangel sollen angrenzende Wälder (Eibacher Forst) oder landwirtschaftliche Nutzflächen (Rednitzgrund) kompensieren. Dafür sind aber die Flächen der Landwirte grundsätzlich nicht da und auch der nutzungsorientierte Forst ist in Zeiten von Klimawandel und Großmaschinen oft nur bedingt erholungstauglich. Nach jahrzehntelangem Kampf um den Eibacher Forst und in der aktuellen Diskussion um die Juraleitung durch das Rednitztal wissen die Bürger außerdem, dass es für keine dieser Naturlandschaften rechtliche Sicherheit gibt.

Schutz von Grünflächen im Flächennutzungsplan

Der BUND Naturschutz fordert daher, Grünflächen grundsätzlich zu erhalten und keinesfalls als billiges Bauland zu missbrauchen. Es kann nicht sein, dass in regelmäßigen Abständen Verfahren zur Rodung, Beseitigung und Bebauung von Grünflächen durchgeführt werden. Die Stadtpolitik muss sich klar zum grundsätzlichen Schutz aller Grünflächen im Flächennutzungsplan bekennen.

Der BUND Naturschutz fordert die Erhaltung und dauerhafte Sicherung der ehemaligen Radrennbahn als Grünfläche im Flächennutzungsplan. Die in der Begründung dargestellte Intention des Flächenrecyclings ist fachlich falsch und irreführend. Flächenrecycling kann nur für genutzte Bauflächen nach FNP gelten.

Dagegen wird in den Planunterlagen der Wert der Bäume nur wenig beachtet und Beeinträchtigungen werden bewusst hervorgehoben. So soll sich das Planungsgebiet durch eine starke Versiegelung und durch einen mittleren Verdichtungsgrad auszeichnen. Nach Schätzung des BUND Naturschutz beträgt der Flächenanteil der eigentlichen Bahn samt Steintribüne und Nebengebäuden nur knapp 0,4 von 3,1 Hektar. Der weit überwiegende Anteil des Areals ist Wald oder Freifläche.

Selbst die einstigen Tribünenränge sind nur auf natürlichem Sandboden und wurden schon von artenreicher Vegetation zurückerobert. Entsprechende Darstellungen der Stadt Nürnberg sind also sachlich falsch und irreführend.

Wertvollen Baumbestand erhalten

Die Arena der Radrennbahn ist außen an ihren steilen Hängen mit Bäumen bestanden. Vor allem zahlreiche ältere Eichen fallen auf. Spechte haben an etlichen Bäumen Höhlen angelegt und Risse sind auch für die nachgewiesenen Fledermäuse interessant. Allein 13 Höhlenbäume sind in dem zu erhaltenden Baumbestand kartiert. 18 weitere Biotopbäume befinden sich im zu rodenden Bereich. Insgesamt soll es laut Begründung 32 Bäume mit Kleinhöhlen im Gelände geben.

Der BUND Naturschutz konnte hier zudem zahlreiche Bäume mit stattlichem Durchmesser nachweisen. 84 Eichen haben einen Stammumfang von über einem Meter. 16 Exemplare davon sind sogar Baumriesen mit Stammumfang von über zwei Metern (!). Nicht umsonst hat das Arten- und Biotopschutzprogramm der Bayerischen Staatsregierung das gesamte Gehölz als regional bedeutsames Biotop Nr. 909 erfasst. Die aktuelle Planung sieht die Fällung von 175 Bäumen des erfassten Bestands vor. Dies entspricht knapp 45 Prozent des gesamten Baumbestands!

Der BUND Naturschutz fordert die strikte Beachtung des Arten- und Biotopschutzprogramms und den dauerhaften Schutz des Biotops Nr. 909 (ABSP).

Kontrapunkt zum Klimaschutz

Der Bebauungsplan sieht die Rodung des kompletten Baumbestands in der südöstlichen Hälfte der Rennbahn vor. Doch auch im gesamten Restbereich sollen viele Bäume fallen. Massiv greift zudem die Wohnbebauung in den Wurzelbereich der Bäume ein. Für die Stabilität und Standsicherheit der Bäume ist erwiesenermaßen im sandigen Boden die Stützwirkung der Betonbahn erforderlich. Dies gilt insbesondere in den übersteilen Kurven. Im Statischen Gutachten von 2019 wird beschrieben, dass erst durch den geplanten Abriss des Betonrings die Standsicherheit der Bäume gefährdet werden würde. 

Der BUND Naturschutz geht daher davon aus, dass auch weite Teile des zu erhaltenden Baumbestands absterben werden. Selbst wertvolle Höhlenbäume sind zusätzlich gefährdet, da sie mit ihren Totholzstrukturen in der Nähe der Bebauung als Sicherheitsrisiko gelten.

Damit erhält die Rodung der Radrennbahn eine erheblich größere Dimension und ist strikt abzulehnen. In Zeiten des Klimawandels müssen derartige Bäume grundsätzlich erhalten werden.

Der Reichswald und das Rednitztal können nur teilweise die Frischluftversorgung der Stadtteile garantieren. Neben diesen Großstrukturen sind auch Korridore und einzelne Grünelemente erforderlich, um das lokale Klima zu stabilisieren. Die ehemalige Radrennbahn stellt eine wichtige Verbindung zu den großen Naturräumen her und ist in ihrer Größe unverzichtbar.

Sicherung als naturnahe Grünfläche

Die ehemalige Radrennbahn bietet auch außerhalb des Gehölzbestands zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebensraum. Der BUND Naturschutz konnte im Rahmen einer Kartierung 2022 zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen erfassen. Diese sind in den Planunterlagen nicht berücksichtigt. So kommen acht Pflanzenarten der Roten Liste vor sowie Wildbienen (Hosenbiene), Heuschrecken (Blauflügelige Ödlandschrecke) und Ameisenlöwen. Besonders markant ist das Vorkommen des so genannten Walkers oder Türkischen Maikäfers.

Grundsätzlich müssen auch die wertvollen Offenbereiche erhalten werden. Eine Bebauung ist aus Sicht des BUND Naturschutz daher nicht möglich.

Problem Eichenprozessionsspinner

Ein weiteres Problem bei einer zukünftigen Bebauung ist der nahezu flächendeckende Befall der Bäume mit Eichenprozessionsspinner. Eigentlich sollte eine Bebauung im Kronenbereich der Bäume schon aus Gesundheitsgründen für zukünftige Bewohner unterbleiben. Ansonsten müssten die Raupen regelmäßig mit großem Aufwand bekämpft werden. Dies ist aber mit dem Schutz brütender Vögel und mit Fledermausquartieren schwer vereinbar.

Fehlende Umweltprüfung und Umweltbericht

Der BUND Naturschutz übt deutliche Kritik am Planungsprozess. Ein beschleunigtes Verfahren, in dem eine Umweltprüfung entfallen kann, ist sicher der falsche Weg, um ein ökologisch so wertvolles Areal zu beplanen. Trotz der nahezu beispiellosen Eingriffe in geschützten Baumbestand, in ein ABSP-Biotop, in geschützte Biotopbäume, in Lebensräume weiterer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten plant die Stadt Nürnberg ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung. Eine gutachterliche Prüfung der Umweltbelange kann die vorgeschriebene gesetzliche Umweltprüfung nicht ersetzen und ist angesichts der Sachlage vollkommen ungenügend. Die fehlende Fortschreibung des Umweltberichts ist zudem zu kritisieren.

Der BUND fordert die Durchführung einer entsprechenden Umweltprüfung und die Fortschreibung des Umweltberichts. Diese sind zu erstellen und im Rahmen des Verfahrens vorzulegen. Laut Planunterlagen handelt es sich bei der Radrennbahn um Außenbereich, der nur nach § 35 BauGB entwickelbar ist. Hierzu könnte ausschließlich ein Verfahren nach § 13 b BauGB (und nicht nach § 13 a BauGB) dienen, das laut aktueller Rechtsprechung zwingend eine Umweltprüfung vorsieht.

Planung im Widerspruch zum Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Entgegen der einseitigen Darstellung in der Begründung entspricht die Planung nicht den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms. Dieses berücksichtig nämlich in seiner aktuellen Form durchaus die Erfordernisse des Klimaschutzes. Danach sind zur Anpassung an den Klimawandel von Naturgefahren besonders gefährdete, dynamische Bereiche von Baumaßnahmen freizuhalten und klimarelevante Freiflächen wie etwa Frischluftschneisen in Verdichtungsräumen zu sichern. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn ansonsten eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht (LEP S. 8, 9, Punkt 1.1.2).

Da der Bebauungsplan diesbezüglich wesentlichen Zielen der Raumordnung und der Landesplanung widerspricht, fordert der BUND Naturschutz die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4645.

Fehlerhafte saP

Die entsprechenden Gutachten weisen für das Gelände eine extrem hohe Anzahl an Höhlen- und anderen Biotopbäumen auf. Allein 32 Bäume mit mindestens einer Kleinhöhle wurden kartiert. Als Kompensation für die Eingriffe sind im Gelände 67 Nistkästen für Vögel und Fledermäuse aufzuhängen! Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bewertet dagegen Spechte nur als „Nahrungsgäste“ und schichtet diese Tiergruppe als eingriffsunempfindlich ab.

Das ist ein nahezu grotesker Widerspruch und schwerer fachlicher Fehler. Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass Spechte im Untersuchungsgebiet an 32 Bäume Bruthöhlen anlegen und nur Nahrungsgäste sind.

Die saP ist in diesem Bereich schwer fehlerhaft und entsprechend zu revidieren. Sie kann in dieser Form nicht als naturschutzfachliche Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens gewertet werden.

Des Weiteren ist Eingriffsunempfindlichkeit von anderen Höhlenbrütern durch die Fällung von 18 Höhlenbäumen nicht gegeben. Die Nistkästen können die Vernichtung von fast der Hälfte des Baumbestands nicht kompensieren. Zusammen mit den verbliebenen natürlichen Baumhöhlen wäre fast an jedem zweiten Baum im Durchschnitt eine Nistgelegenheit!

Dies stellt ökologisch ein vollkommenes Überangebot, dem keine entsprechenden Nahrungsquellen gegenüberstehen, vor allem wenn man überwiegend fremdländische Bäume nachpflanzt. Wie die Lebensräume bei der Störungsintensität von geplanten 466 Einwohnern für die entsprechenden Vogelarten überhaupt noch nutzbar sein sollen, muss ein Rätsel bleiben.

Aufgrund der nachgewiesenen Arten und Quartiere (Großer Abendsegler) hat das Gelände besondere Bedeutung für die heimische Fledermausfauna. Sie sind insbesondere auf den alten Baumbestand mit seinen zahlreichen Höhlen und Spalten angewiesen. Diese Tiergruppe als eingriffsunempfindlich abzuschichten, ist naturschutzfachlich wie bei den Spechten nicht nachvollziehbar. Die geplanten Jungbäume könnten entsprechende Strukturen wie Totholz, Risse und Spalten erst wieder in vielen Jahrzehnten aufweisen. Im dicht bebauten Bereich werden diese Nistmöglichkeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit aber nur eingeschränkt umsetzbar sein.

Die ehemalige Radrennbahn weist zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Sandmagerrasen auf und verfügt über offene und sonnenexponierte Sandböden im Bereich der Tribünen. Die fachliche Einschätzung der saP, die Böden seien verdichtet und aufgrund ihrer Beschattung für die Zauneidechse ungeeignet, ist fachlich falsch und in keiner Form nachvollziehbar. Die saP ist diesbezüglich zu revidieren.

Berücksichtigung der Baumschutzverordnung

Laut Bebauungsplan sollen 132 Bäume gefällt werden, die über 80 cm Stammumfang haben und damit unter dem Schutz der Baumschutzverordnung stehen.

Die Stadt fordert von ihren Bürgern Baumschutz und entsprechende Nachpflanzungen, drückt sich aber selbst davor. Wenn man die Baumschutzverordnung ernst nehmen würde, wären die Planungen nicht lukrativ. Der BUND Naturschutz fordert die strikte Einhaltung der städtischen Baumschutzverordnung und den Erhalt aller geschützten Bäume.

Nachpflanzungen müssen grundsätzlich in Form großkroniger Laubbäume mit ausreichend Wurzelraum und Platz für den Kronendurchmesser im B-Plan erfolgen. Ist das nicht möglich, ist das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Die 32 in Gruppen gepflanzten, kleinkronigen Bäume bzw. Büsche der zentralen Grünanlage können nicht als Ersatzpflanzung für den Eingriff gewertet werden. Die Pflanzung von bis 149 Bäumen nach Satzung im dicht bebauten Areal ist entsprechend den Planunterlagen nicht nachvollziehbar. Der BUND Naturschutz geht davon aus, dass dies fachlich in keiner Form umsetzbar ist und eine entsprechende Kompensation nur außerhalb des Bebauungsplans erfolgen könnte.

Die mögliche Unterschreitung des geschützten Kronentraufbereichs nach Punkt 10.2 der Satzung ist strikt abzulehnen. Ebenso ist die Pflanzung von invasiven Neophyten (Robinie) in keiner Form gutzuheißen. Ganz allgemein ist der weit überwiegende Teil der zu pflanzenden Baumarten (15 von 21) fremdländisch oder nicht Bestandteil des regionalen Ökosystems. Dies stellt im Einzelfall auch einen massiven Widerspruch zur geforderten Naturnähe des Bebauungsplans dar. Es ist zu fragen, welchen Sinn die große Anzahl an Nistkästen macht, wenn die Pflanzenauswahl als Nahrungsgrundlage für die heimische Tierwelt vollkommen ungeeignet ist. Die in der Begründung dargestellte Vernetzung der angrenzenden Naturräume ist mit fremdländischen Bäumen ebenfalls nicht erreichbar.

Fehlende Ersatzaufforstung

Laut artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung und Aussage des Umweltamts vom 15.3.2016 konnte jedoch festgestellt werden, dass hier kein Innenbereich vorliegt, in dem die Baumschutzverordnung anzuwenden ist. Die Fläche liegt im Außenbereich und ist nur nach § 35 BauGB genehmigungsfähig.

Teilbereiche des Baumbestands sind somit sicher Wald im Sinne des Waldgesetzes und dementsprechend zu behandeln. Die Aussage steht im klaren Widerspruch zum Verfahren nach § 13 a BauGB laut Begründung, die ausschließlich Bebauungspläne der Innenentwicklung betreffen.

Ist der Baumbestand der Radrennbahn Wald im Sinne des Waldgesetzes, wäre eine Rodungserlaubnis zu beantragen und eine entsprechende Ersatzaufforstung vorzunehmen. Entsprechende Unterlagen und Planungen fehlen in den Verfahrensunterlagen jedoch vollständig.

Das Bebauungsplanverfahren ist diesbezüglich widersprüchlich, rechtsfehlerhaft und aus Sicht des BUND Naturschutz nicht genehmigungsfähig.

Fazit

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans 4654 sind aus Sicht des BUND Naturschutz stadtplanerisch, klimapolitisch und naturschutzfachlich falsch. Eine wirtschaftliche Bebauung des Areals ist mit dem Schutz der wertvollen Bäume nicht vorstellbar. Daher muss das Bebauungsplanverfahren „Ehemalige Radrennbahn“ eingestellt werden.

Die Radrennbahn am Reichelsdorfer Keller ist vielmehr als öffentliche Grünfläche zu erhalten und so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Bürgern genutzt werden kann. Dabei ist der dauerhafte Schutz des kompletten alten Baumbestands fest einzuplanen.

Stellungnahme zum Download